Die juristische Auseinandersetzung um einen vom Neonazi Jürgen Rieger angemeldeten Heß-Gedenk-Aufmarsch in Wunsiedel dauert derzeit noch an. Die Stadt Wunsiedel und das Wunsiedler "Bündnis gegen Rechtsextremismus" organisieren sicherheitshalber für den 16. August bereits einen Tag der Demokratie ,um für alle Fälle gerüstet zu sein. In München hat der Neonazi und NPD-Funktionär Norman Bordin für Sonntag den 17. August 2008 erneut eine Kundgebung zum Gedenken an den Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß auf dem Münchner Marienplatz angemeldet.
Kategorie: Gegen das Rudolf-Heß-Gedenken
Aktuelle Meldungen rund um das alljährliche Rudolf-Heß-Gedenken der Neonazis – in Wunsiedel und anderswo.
Bayreuth/Wunsiedel. Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat das vom Landratsamt Wunsiedel erlassene Verbot der Neonazi-Demonstration zu Ehren des Hitler-Stellvertreters Rudolf Heß bestätigt. Das Landratsamt will auch eine als Privatveranstaltung deklarierte Heß-Ehrenfeier verbieten.
Wunsiedel. Das Landratsamt Wunsiedel hat wie in den Vorjahren die Neonazi-Demonstration zu Ehren des Hitler-Stellvertreters Rudolf Heß verboten. Erneut wird erwartet, dass die Veranstalter dagegen bei den Verwaltungsgerichten klagen werden. Eine endgültige und grundsätzliche Entscheidung wird erst vom Bundesverfassungsgericht erwartet.
Wunsiedel. Eine "Heß-Gedenkveranstaltung" soll auf jeden Fall in diesem Jahr im Umkreis von Wunsiedel stattfinden, kündigte heute der Hamburger Neonazi Jürgen Rieger an. Wie erwartet werden die Veranstalter des in der oberfränkischen Stadt geplanten Aufmarschs zu Ehren des Hitler-Stellvertreters Rudolf Heß alle juristischen Möglichkeiten nutzen, um den Aufzug doch noch legal in der Stadt abhalten zu können. Rieger kündigte heute jedoch zusätzlich einen Alternativ-Plan an: Wenn auch das Bundesverfassungsgericht die Demo nicht zulässt, soll der tote Nazi-Führer in einer nicht-öffentlichen Veranstaltung geehrt werden.
Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am heutigen Mittwoch das Verbot der Neonazi-Aufmärsche zu Ehren des Hitler-Stellvertreters Rudolf Heß im oberfränkischen Wunsiedel für rechtmäßig erklärt. Ob allerdings nie wieder eine Heß-Demo der Neonazis in Wunsiedel stattfindet, muss das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheiden.
Wie bereits berichtet, entscheidet das Bundesverwaltungsgericht (BVG) am 25. Juni 2008 über das Hauptsacheverfahren des Rudolf-Heß-Gedenkmarschs in Wunsiedel. Dabei klagt der Neonazi-Anwalt und Anmelder des jährlichen “Trauermarsches” Jürgen Rieger gegen das Verbot des jährlichen Neonazi-Aufmarschs, der seit 2005 ist der von den Gerichten verboten wurde.
Die Stadt Wunsiedel will für alle Fälle gerüstet sein: Für den 16. August organisiert das Wunsiedler Bündnis gegen Rechtsextremismus erneut einen Tag der Demokratie.
Wunsiedel/Leipzig. Am 25. Juni geht das Tauziehen um das Verbot von Kundgebungen zum vorgeblichen Gedenken an den früheren Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß in eine neue juristische Runde. Erstmals befasst sich dann das Bundesverwaltungsgericht mit einem jahrelangen Rechtsstreit, dem ein Verbot des Landratsamtes Wunsiedel gegen die rechtsextremen Zelebrierungen vorangegangen ist.
Nur knapp 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer kamen am Abend zur Kundgebung „Maulkorbparagraphen abschaffen“ auf dem Karlsplatz/Stachus in München. Darunter befand sich allerdings neben Anmelder Thomas Wittke (Kirchheim) und den üblichen Münchner Neonazis wie z.b. Roland Wuttke, Renate Werlberger und Norman Bordin, auch einiges an bundesdeutscher „Prominenz“, so z.B. der Hamburger Rechtsanwalt und Wunsiedel Anmelder Jürgen Rieger, der norddeutsche Neonazikader Thomas Wulff und der Nürnberger Anti-Antifa-Aktivist Norman Kempken.
Update vom 17. August, 16.00 Uhr: Nach dem Verwaltungsgericht München heute Mittag hat soeben der VGH Bayern als nächste Instanz das Verbot der Heß-Mahnwache auf dem Marienplatz bestätigt. Nach dem jetzigen Stand kann also nur die Neonazikundgebung am Karlsplatz/Stachus ab 18 Uhr stattfinden.
Der öffentliche Druck der letzten Tage scheint beim Münchner Kreisverwaltungsreferat Wirkung gezeigt zu haben: Die vom Münchner Neonazikader Norman Bordin für Freitag, 18 Uhr auf dem Marienplatz angemeldete Mahnwache "Rudolf Heß – Märtyrer des Friedens" ist am Donnerstag Nachmittag nach dem Versammlungsgesetz verboten worden. Ausschlaggebend ist für das KVR erneut nicht – wie in allen anderen betroffenen Städten der Bundesrepublik – der neuformulierte §130 Abs.4 Strafgesetzbuch, der die Glorifizierung des Nationalsozialismus unter Strafe stellt. Erkenntnisse, die auch AntifaschistInnen in den letzten Tagen publiziert hatten, dass nämlich München als Ersatzveranstaltung für den höchstrichterlich verbotenen Wunsiedel-Marsch herhalten solle, haben vielmehr das KVR jetzt doch zu einem Verbot bewegt.
Update vom 17. August 2007 16.00 Uhr: Sowohl das Verwaltungsgericht Gera, als auch das Verwaltungsgericht Bayreuth (1. Instanz) und der Bayerische VGH in München (2. Instanz) haben die Demonstrationsverbote für Jena und Gräfenberg aufgehoben. Die Stadt Jena unternimmt keine weiteren juristischen Schritte mehr. Der Instanzenweg für Gräfenberg ist ausgeschöpft. Die neonazistischen Aufmärsche am Samstag in Jena und in Gräfenberg können – von der juristischen Seite her – also stattfinden.
Die Stadt Jena und das Landratsamt Forchheim haben die für Samstag angekündigten NPD-Demonstrationen in Jena und Gräfenberg am Dienstag den 14. August verboten. Bei beiden Anmeldungen wird angenommen, dass es sich um Ersatzveranstaltungen für den verbotenen Aufmarsch zum Heß-Todestag in Wunsiedel handelt. Nachdem die NPD jeweils Einspruch eingelegt hat, müssen nun die Verwaltungsgerichte entscheiden.
Münchner Ordnungsbehörde erlässt dagegen nur Auflagen für Heß-Gedenkmahnwache.
Der geplante Aufmarsch von Neonazis in Wunsiedel bleibt auch 2007 verboten. Im dritten Jahr in Folge haben die Richter des 1. Senats des Bundesverfassungs-gerichts einen Antrag auf Eilrechtsschutz abgelehnt. Diesen hatte der Anmelder der Demonstration und Mitglied des NPD Bundesvorstandes Jürgen Rieger gestellt, nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zuvor verhängte Demonstrationsverbote anderer Instanzen bestätigt hatte.
Die Neonazis um den Hamburger Rechtsanwalt Jürgen Rieger scheiterten am Freitag, 3. August 2007, auch vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof: das Versammlungsverbot in Wunsiedel am Samstag, 18. August 2007, bleibt vorerst bestehen. Damit sinken die Chancen, wie zuletzt 2004 mit einem der größten Neonaziaufmärsche Europas den NS-Funktionär Rudolf Heß in Wunsiedel glorifizieren zu können. In der Neonaziszene werden deshalb – in Süddeutschland wie bundesweit – verschiedene Ersatzveranstaltungen geplant und angemeldet. Zum 20. Todestag des Hitler-Stellvertreters soll unbedingt demonstriert werden.