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Demo zur Heß-Ehrung verboten

Wunsiedel. Das Landratsamt Wunsiedel hat wie in den Vorjahren die Neonazi-Demonstration zu Ehren des Hitler-Stellvertreters Rudolf Heß verboten. Erneut wird erwartet, dass die Veranstalter dagegen bei den Verwaltungsgerichten klagen werden. Eine endgültige und grundsätzliche Entscheidung wird erst vom Bundesverfassungsgericht erwartet.

Wie bereits seit 2005 stützt sich das Landratsamt auf die Erweiterung des Strafgesetzbuch-Paragraphen 130, dessen neuer Absatz 4 die Verherrlichung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft unter Strafe stellt. In diesem Jahr kann sich die Behörde auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig stützen, das vor zweieinhalb Wochen das erste dieser Verbote aus dem Jahr 2005 für rechtmäßig befunden hatte.

Gegen das diesjährige Verbot werden die Neonazi-Veranstalter wieder beim Verwaltungsgericht Bayreuth und in nächster Instanz beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München klagen. In den vergangenen Jahren hatten sie auch erfolglos versucht, beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe per einstweiliger Anordnung zu ihrer Demo zu kommen. Unabhängig vom Ausgang dieser Bemühungen wird vom Verfassungsgericht in einer Entscheidung über eine Verfassungsbeschwerde eine grundsätzliche Entscheidung über den §130 Abs. 4 erwartet.

Vor zwei Wochen hatte der Hamburger Anwalt Jürgen Rieger als Organisator der Heß-Feiern angekündigt, im Falle eines Demonstrationsverbotes die beabsichtigte Nazi-Ehrung als nicht-öffentliche Privatveranstaltung "im Umkreis von Wunsiedel" abzuhalten. Eine "Gastwirtschaft mit Saal und mehreren Hektar Freigelände" stehe dafür zur Verfügung.

[Der Artikel erschien erstmals am 14.07.08 auf redok.de . Die Veröffentlichung auf aida-archiv.de erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Autors]   

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