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Bundesverfassungsgericht bestätigt erneut Wunsiedel Verbot

Münchner Ordnungsbehörde erlässt dagegen nur Auflagen für Heß-Gedenkmahnwache.

 

Der geplante Aufmarsch von Neonazis in Wunsiedel bleibt auch 2007 verboten. Im dritten Jahr in Folge haben die Richter des 1. Senats des Bundesverfassungs-gerichts einen Antrag auf Eilrechtsschutz abgelehnt. Diesen hatte der Anmelder der Demonstration und Mitglied des NPD Bundesvorstandes Jürgen Rieger gestellt, nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zuvor verhängte Demonstrationsverbote anderer Instanzen bestätigt hatte.

Das Hauptsacheverfahren in dieser Angelegenheit ist allerdings immer noch nicht entschieden. Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ist weiterhin das Revisionsverfahren anhängig. Erst nach diesem wird das Bundesverfassungsgericht ein Urteil sprechen über die Rechtmäßigkeit des 2005 geänderten §130 Abs.4, der die Grundlage für das Verbot des Wunsiedel-Aufmarsches bildet . Während in Wunsiedel nun also mehr als zwei Dutzend Initiativen einen bunten "Tag der Demokratie" begehen können,  fürchtet das  oberfränkische Gräfenberg den Aufmarsch von bis zu 2000 Neonazis aus ganz Europa. Der NPD Kreisverband Bamberg-Forchheim hat für Samstag eine Demonstration unter dem Motto „Denkmäler sind für Alle da“ angemeldet (siehe a.i.d.a. – Meldung vom 6.8.07).

Anders stellt sich die Situation in der bayerischen Landeshauptstadt München dar. Der Münchner Marienplatz  wird offenbar auch dieses Jahr wieder Ort der einzigen in der Bundesrepublik erlaubten Mahnwache  mit direktem Bezug auf Rudolf Heß. Das zuständige Kreisverwaltungsreferat unternahm anscheinend keinerlei Versuch ein Verbot zu erwirken, sondern erließ nur strenge Auflagen hinsichtlich der Kundgebungsdurchführung. 

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