Drücke "Enter", um den Text zu überspringen.

– UPDATE- München: Verbot der Heß-Mahnwache – trotzdem Neonazikundgebung geplant

Update vom 17. August, 16.00 Uhr: Nach dem Verwaltungsgericht München heute Mittag hat soeben der VGH Bayern als nächste Instanz das Verbot der Heß-Mahnwache auf dem Marienplatz bestätigt. Nach dem jetzigen Stand kann also nur die Neonazikundgebung am Karlsplatz/Stachus ab 18 Uhr stattfinden.

Der öffentliche Druck der letzten Tage scheint beim Münchner Kreisverwaltungsreferat Wirkung gezeigt zu haben: Die vom Münchner Neonazikader Norman Bordin für Freitag, 18 Uhr auf dem Marienplatz angemeldete Mahnwache "Rudolf Heß – Märtyrer des Friedens" ist am Donnerstag Nachmittag nach dem Versammlungsgesetz verboten worden. Ausschlaggebend ist für das KVR erneut nicht – wie in allen anderen betroffenen Städten der Bundesrepublik – der neuformulierte §130 Abs.4 Strafgesetzbuch, der die Glorifizierung des Nationalsozialismus unter Strafe stellt. Erkenntnisse, die auch AntifaschistInnen in den letzten Tagen publiziert hatten, dass nämlich München als Ersatzveranstaltung für den höchstrichterlich verbotenen Wunsiedel-Marsch herhalten solle, haben vielmehr das KVR jetzt doch zu einem Verbot bewegt.

 

Unter anderem wurde in dem neonazistischen Internetportal "altermedia" dazu mobilisiert, statt nach Wunsiedel jetzt nach München zu fahren. Zur "einzigen in der BRD zugelassenen Mahnwache"sei "jeder angehalten zu kommen".

München bleibt aber vom Demotourismus der rechten Szene am Todestag des Hitlerstellvertreters nicht verschont. Norman Bordins Gefolgsmann Thomas Wittke (Kirchheim) hat vor einer Woche eine weitere neonazistische Kundgebung für Freitag, 18 Uhr, auf dem Karlsplatz/Stachus angemeldet. Diese stellen die Neonazis unter das Motto "Meinungsfreiheit – 365 Tage im Jahr. Maulkorbparagraphen abschaffen". Nicht nur aus dem Zeitpunkt der Kundgebung, sondern auch aus dem Motto könnten Bezüge zur Heß-Mahnwache gezogen werden, ist doch mit dem "Maulkorbparagraph" in der Naziszene im Allgemeinen der "Wunsiedel-Paragraph" §130 aus dem Strafgesetzbuch gemeint. Ob die Neonazis diese Kundgebung tatsächlich als Ersatz für die am Marienplatz verbotene Mahnwache umfunktionieren, wird sich vor Ort zeigen: Jegliche Äußerungen in Bezug auf Rudolf Heß sind dem Auflagenbescheid des KVRs zufolge am Karlsplatz untersagt.

Gegen das Verbot der Rudolf-Heß-Mahnwache und gegen die engen Auflagen für die Kundgebung am Stachus kann die Neonaziszene noch gerichtlich vorgehen, es wird also eventuell von Entscheidungen des Verwaltungsgerichts oder gar des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (beide München) abhängen, ob der NS-Funktionär Rudolf Heß in München erneut – wie bereits 2005 und 2006, als kein Verbot erlassen wurde – öffentlich verherrlicht werden darf.

AntifaschistInnen haben auch für den Karlsplatz Gegenproteste angekündigt.

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen