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Monat: August 2007

München am 17. August 2007: Heß-Mahnwache bleibt Heß-Mahnwache

Nur knapp 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer kamen am Abend zur Kundgebung „Maulkorbparagraphen abschaffen“ auf dem Karlsplatz/Stachus in München. Darunter befand sich allerdings neben Anmelder Thomas Wittke (Kirchheim) und den üblichen Münchner Neonazis wie z.b. Roland WuttkeRenate Werlberger und Norman Bordin, auch einiges an bundesdeutscher „Prominenz“, so z.B. der Hamburger Rechtsanwalt und Wunsiedel Anmelder Jürgen Rieger, der norddeutsche Neonazikader Thomas Wulff und der Nürnberger Anti-Antifa-Aktivist Norman Kempken.

„Sturmversand“ bleibt im Geschäft

Murnau. Dem rechtsextremen Versandhandel "Sturmversand" bleibt ein Gewerbeverbot erspart. Die Betreiber wurden erst vor kurzem in den Kreisvorstand der NPD gewählt.
Das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen hatte im März ein Verfahren zur Untersagung des Gewerbes in Gang gebracht. Begründung der Behörde: eine Gewerbeausübung sei "nicht hinnehmbar", die "mit der Verharmlosung oder Verherrlichung des Nationalsozialismus und mit der Verbreitung neonazistischen Gedankengutes verbunden ist".

– UPDATE- München: Verbot der Heß-Mahnwache – trotzdem Neonazikundgebung geplant

Update vom 17. August, 16.00 Uhr: Nach dem Verwaltungsgericht München heute Mittag hat soeben der VGH Bayern als nächste Instanz das Verbot der Heß-Mahnwache auf dem Marienplatz bestätigt. Nach dem jetzigen Stand kann also nur die Neonazikundgebung am Karlsplatz/Stachus ab 18 Uhr stattfinden.

Der öffentliche Druck der letzten Tage scheint beim Münchner Kreisverwaltungsreferat Wirkung gezeigt zu haben: Die vom Münchner Neonazikader Norman Bordin für Freitag, 18 Uhr auf dem Marienplatz angemeldete Mahnwache "Rudolf Heß – Märtyrer des Friedens" ist am Donnerstag Nachmittag nach dem Versammlungsgesetz verboten worden. Ausschlaggebend ist für das KVR erneut nicht – wie in allen anderen betroffenen Städten der Bundesrepublik – der neuformulierte §130 Abs.4 Strafgesetzbuch, der die Glorifizierung des Nationalsozialismus unter Strafe stellt. Erkenntnisse, die auch AntifaschistInnen in den letzten Tagen publiziert hatten, dass nämlich München als Ersatzveranstaltung für den höchstrichterlich verbotenen Wunsiedel-Marsch herhalten solle, haben vielmehr das KVR jetzt doch zu einem Verbot bewegt.

Neonazidemonstrationen in Jena und Gräfenberg verboten – Druck auf die Stadt München erhöht sich

Update vom 17. August 2007 16.00 Uhr: Sowohl das Verwaltungsgericht Gera, als auch das Verwaltungsgericht Bayreuth (1. Instanz) und der Bayerische VGH in München (2. Instanz) haben die Demonstrationsverbote für Jena und Gräfenberg aufgehoben. Die Stadt Jena unternimmt keine weiteren juristischen Schritte mehr. Der Instanzenweg für Gräfenberg ist ausgeschöpft. Die neonazistischen Aufmärsche am Samstag in Jena und in Gräfenberg können – von der juristischen Seite her – also stattfinden.

Die Stadt Jena und das Landratsamt Forchheim haben die für Samstag angekündigten NPD-Demonstrationen in Jena und Gräfenberg am Dienstag den 14. August verboten. Bei beiden Anmeldungen wird angenommen, dass es sich um Ersatzveranstaltungen für den verbotenen Aufmarsch zum Heß-Todestag in Wunsiedel handelt. Nachdem die NPD jeweils Einspruch eingelegt hat, müssen nun die Verwaltungsgerichte entscheiden.

Ohne Gegenwehr der Stadt München: Neonazi-Mahnwache auf dem Marienplatz

a.i.d.a. – Pressemitteilung vom 14. August 2007 

Die Stadt München ist auch 2007 erneut bundesweit der einzige Ort, in dem eine zugelassene Neonazi-Kundgebung unter Bezug auf den vor 20 Jahren gestorbenen Hitlerstellvertreter Heß stattfinden kann. Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) erließ lediglich Auflagen für die, am Freitag 17. August von 19 bis 21 Uhr auf dem Marienplatz, unter dem Motto „Rudolf Heß – Mord verjährt nicht.“ geplante Kundgebung. Ein Verbot wurde offenbar überhaupt nicht in Betracht gezogen.

Bundesverfassungsgericht bestätigt erneut Wunsiedel Verbot

Münchner Ordnungsbehörde erlässt dagegen nur Auflagen für Heß-Gedenkmahnwache.

 

Der geplante Aufmarsch von Neonazis in Wunsiedel bleibt auch 2007 verboten. Im dritten Jahr in Folge haben die Richter des 1. Senats des Bundesverfassungs-gerichts einen Antrag auf Eilrechtsschutz abgelehnt. Diesen hatte der Anmelder der Demonstration und Mitglied des NPD Bundesvorstandes Jürgen Rieger gestellt, nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zuvor verhängte Demonstrationsverbote anderer Instanzen bestätigt hatte.

Alles andere als ein Selbstzweck – der Scheungraber-Prozess

ak-logoDer folgende Artikel ist  in der Ausgabe Nr. 532 vom 17. Oktober 2008 der Monatszeitung analyse & kritik erschienen.

 

Alles andere als ein Selbstzweck

Der Prozess gegen mutmaßlichen Nazikriegsverbrecher Josef Scheungraber

von Friedrich C. Burschel

Obwohl der Tathergang plausibel erscheint, mit dem historischen Geschehen übereinstimmt und zuletzt 2006 in einem Lebenslang-Urteil in Abwesenheit durch ein italienisches Militärgericht seinen Niederschlag fand: Der Beschuldigte Josef Scheungraber aus Ottobrunn bei München streitet jede Tatbeteiligung ab und leugnet überhaupt in der Nähe des Tatorts gewesen zu sein. Vor dem Landgericht München I hat am 15. September nun die deutsche Version des Mordprozesses gegen den ehemaligen Leutnant der Gebirgsjäger begonnen. Dem heute 90-Jährigen wird das Massaker von Falzano di Cortona zur Last gelegt, bei dem am 27. Juni 1944 laut Anklage auf seinen Befehl hin 14 italienische ZivilistInnen in einer Vergeltungsaktion getötet wurden. Der Prozess dauert an.

Quo vadis Darkwave?

Image Der folgende Artikel ist im Mai/Juni 2005 in der Ausgabe #107 der antifaschistischen Zeitschrift Der Rechte Rand erschienen.

 

Quo vadis Darkwave? Ästhetische Mobilmachung revisited 

Vor fünf Jahren erschien der Sammelband »Ästhetische Mobilmachung«, der die musikalischen Genres des Dark-Wave, Neofolk und Industrial im Spannungsfeld rechter Ideologien thematisierte.

von Christian Dornbusch

Kern der Kritik an der Szene ist, dass verschiedene Musiker und Szeneprotagonisten einem rechten Kulturpessimismus Vorschub leisten und als Gegenentwürfe anti-egalitäre, anti-demokratische und anti-modernistische Dichter und Denker präsentieren. Die Vermittlung erfolgt allerdings weniger über eine intellektuelle kognitive Ebene, als vielmehr über eine (neo-)romantische, ästhetisierte Gefühlsduselei mit esoterischen, naturellen und naturreligiösen Bezügen. Die Grufti- bzw. »Schwarze Szene« reagierte seinerzeit verhalten auf das Buch: Während sich die eher kritischen »Geister« mit dem Inhalt auseinandersetzten, tat es der rechte Flügel als »Übertreibung« und »Lügengespinst« ab.

Quo vadis Darkwave?

Vor fünf Jahren erschien der Sammelband »Ästhetische Mobilmachung«, der die musikalischen Genres des Dark-Wave, Neofolk und Industrial im Spannungsfeld rechter Ideologien thematisierte. Christian Dornbusch hat nun in seinem Artikel "Quo vadis Darkwave? – Ästhetische Mobilmachung revisited" einen Blick auf die aktuellen Entwicklungen geworfen. Der in der aktuellen Ausgabe #107 der Zeitschrift "Der rechte Rand" veröffentlichte Artikel ist nun mit freundlicher Genehmigung des Autors online auch in unserer Rubrik "Hintergrund" zu lesen.
Dass die Thematik rechter Bands und Musiker im Darkwave auch in München aktuell ist, zeigt etwa auch das vor kurzem angekündigte Konzert der Band "Allerseelen" (wir berichteten).

Nazi-Aktionen in Süddeutschland rund um den Heß-Todestag

Die Neonazis um den Hamburger Rechtsanwalt Jürgen Rieger scheiterten am Freitag, 3. August 2007, auch vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof: das Versammlungsverbot in Wunsiedel am Samstag, 18. August 2007, bleibt vorerst bestehen. Damit sinken die Chancen, wie zuletzt 2004 mit einem der größten Neonaziaufmärsche Europas den NS-Funktionär Rudolf Heß in Wunsiedel glorifizieren zu können. In der Neonaziszene werden deshalb – in Süddeutschland wie bundesweit – verschiedene Ersatzveranstaltungen geplant und angemeldet. Zum 20. Todestag des Hitler-Stellvertreters soll unbedingt demonstriert werden.

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