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Heß-Feier in Wunsiedel weiter umstritten

Bayreuth/Wunsiedel. Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat das vom Landratsamt Wunsiedel erlassene Verbot der Neonazi-Demonstration zu Ehren des Hitler-Stellvertreters Rudolf Heß bestätigt. Das Landratsamt will auch eine als Privatveranstaltung deklarierte Heß-Ehrenfeier verbieten.

 Die Entscheidung des VG Bayreuth über das Demo-Verbot des Landratsamts folgt den gleich lautenden Entscheidungen der letzten Jahre. Auch in diesem Jahr wird erwartet, dass die Veranstalter um den Hamburger Neonazi Jürgen Rieger wie bereits seit 2005 in der Angelegenheit die höheren Instanzen bis hin zum Bundesverfassungsgericht (BVerfG) beschäftigen werden. Diese Versuche, per einstweiliger Anordnung eine Demonstration in Wunsiedel durchzusetzen, waren jedoch durchweg abgewiesen worden. Endgültig wird erst mit der Verhandlung einer Verfassungsbeschwerde der Neonazis durch das BVerfG Klarheit über künftige Heß-Demonstrationen entschieden werden.

Anfang Juli hatte Rieger angekündigt, bei bestehendem Demonstrationsverbot am 16. August eine nicht-öffentliche Heß-Ehrenfeier als Privatveranstaltung durchzuführen. Damit hätte die Ordnungsbehörde nach Riegers Kalkül keine Möglichkeit, die Versammlung zu verbieten. Das Landratsamt hat jedoch nun angekündigt, auch eine solche Ersatzveranstaltung zu untersagen. Man könne davon ausgehen, dass der Aufruf öffentlich sei, wenn im Internet mit der Aufforderung geworben werde: "Kommt in Massen". Damit dürfte laut Auffassung des Landratsamts auch der Straftatbestand des §130 Abs. 4 erfüllt sein, sodass hier als öffentliche Veranstaltung ein Eingreifen möglich wäre.

[Der Artikel erschien erstmals am 24.07.08 auf redok.de . Die Veröffentlichung auf aida-archiv.de erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Autors]

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