Der Rudolf-Heß-Gedenkmarsch in Wunsiedel soll nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bayreuth auch in diesem Jahr verboten bleiben. Das Gericht hatte das Verbot des Landratsamts Wunsiedel bestätigt.
Kategorie: Gegen das Rudolf-Heß-Gedenken
Aktuelle Meldungen rund um das alljährliche Rudolf-Heß-Gedenken der Neonazis – in Wunsiedel und anderswo.
Die antifaschistische Kampagne "NS-Verherrlichung stoppen!" ruft zu einem Aktionstag am 18. August 2007 gegen den Rudolf-Heß-Gedenkmarsch in Wunsiedel auf. Auch zum 20. Todestag des Hitler-Stellvertreters Rudolf Heß haben Neonazis einen Aufmarsch in Wunsiedel und eine Kundgebung in München angemeldet. Im letzten Jahr war der Aufmarsch in Wunsiedel untersagt geblieben, in der ehemaligen "Hauptstadt der Bewegung" allerdings durften alte und junge Nazis ungehindert dem Nationalsozialisten Heß gedenken.
Wunsiedel. Zum dritten Mal ist der jährliche Neonazi-Aufmarsch zum Todestag von Rudolf Heß verboten worden. Wie schon in den Vorjahren hat das Landratsamt Wunsiedel den am 18. August geplanten Aufmarsch verboten, weil er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft verherrlicht.
München. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat heute die Verbote der neonazistischen Heß-Gedenkkundgebungen in Wunsiedel in den vergangenen beiden Jahren bestätigt. Ob die Heß-Demos auch in Zukunft verboten bleiben werden, wird in Karlsruhe entschieden.
Nur rund 100 Neonazis fanden sich statt der vollmundig angekündigten 1.500 Teilnehmer in München zu einem Aufmarsch ein. Die angekündigte Prominenz blieb aus. Der ursprüngliche Anmelder Norman Bordin (JN-Landesvorsitzender Bayern) war nicht anwesend. Ebenso fehlten die als Redner angekündigten Thomas Wulff (NPD Mecklenburg-Vorpommern) und Thorsten Heise.
Auf Transparenten, T-Shirts, Plakaten sowie in abgespielten Lied- und Redebeiträgen glorifizierten rund 80 Neonazis bei der einzigen bundesweit zugelassenen Rudolf-Heß-Gedenkveranstaltung in München ungehindert den ehemaligen Hitler-Stellvertreter. Selbst ein Redebeitrag mit dem Schlusswort von Rudolf Heß in den Nürnberger Prozessen, in dem er seiner Hitler-Verehrung freien Lauf lässt und sich erneut zum Nationalsozialismus bekennt, durfte ungehindert abgespielt werden.
Die Kampagne "NS-Verherrlichung stoppen!" hat auf ihrer Website einen aktuellen Überblick über die gegenwärtig geplanten Neonazi-Aktivitäten für Samstag den 19. August 2006 zusammengestellt. Darin findet sich auch der aktuelle Stand der jeweiligen Rechtslage.
Da kein Verbot ergangen ist, findet der für Samstag, 19. August 2006, angekündigte Neonazi-Aufmarsch voraussichtlich statt. Norman Bordin (NPD, "Kameradschaft München) hat von 13 bis 17.30 Uhr in der Innenstadt einen Aufmarsch unter dem Motto "Nur ein Esel glaubt noch an den Sozialstaat in der BRD! – Rückführung statt Integration" angemeldet. Angekündigt sind 1.500 TeilnehmerInnen, die Polizei rechnet jedoch mit deutlich weniger.
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat das Verbot eines für Samstag, 19. August 2006, geplanten Neonazis-Aufmarschs in Fulda in einem Eilverfahren aufgehoben. Während das Verwaltungsgericht noch der Ansicht gewesen war, es handle sich bei dem Neonazi-Aufmarsch um eine Gedenkveranstaltung für den Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß, hat sich die nächste Instanz nicht dieser Ansicht angeschlossen.
In Berlin formiert sich mittlerweile Widerstand gegen den für Samstag, 19.08.2006, geplanten Neonazi-Aufmarsch. Sowohl ein antifaschistisches Bündnis als auch die Bezirksämter von Mitte und Pankow rufen zu Gegenaktivitäten auf.
Das Verwaltungsgericht in Kassel hat am Mittwoch in einem Eilverfahren das Verbot der Stadt Fulda für den am 19.08.2006 geplanten Neonazi-Aufmarsch in Fulda bestätigt. Die Veranstalter aus dem Spektrum der "Freien Nationalisten" hatten vor Gericht Beschwerde gegen die städtische Verfügung eingelegt. Das Kasseler Verwaltungsgericht wies diese Beschwerde ab und bezeichnete in seinem Beschluss die Verbotsverfügung der Stadt als „offensichtlich rechtmäßig“.
Wie die Leipziger Volkszeitung in ihrer Online-Ausgabe berichtet, hat der Landkreis Sächsische Schweiz ein vollständiges Demonstrationsverbot für die Zeit vom 17. bis zum 20. August erlassen, um sämtliche Veranstaltungen im Zusammenhang mit dem Todestag des Hitlerstellvertreters Rudolf Heß zu verhindern. Das Verbot gelte auch für jede Form von Ersatzveranstaltungen unter freiem Himmel oder in geschlossenen Räumen.