Das Verwaltungsgericht in Kassel hat am Mittwoch in einem Eilverfahren das Verbot der Stadt Fulda für den am 19.08.2006 geplanten Neonazi-Aufmarsch in Fulda bestätigt. Die Veranstalter aus dem Spektrum der "Freien Nationalisten" hatten vor Gericht Beschwerde gegen die städtische Verfügung eingelegt. Das Kasseler Verwaltungsgericht wies diese Beschwerde ab und bezeichnete in seinem Beschluss die Verbotsverfügung der Stadt als „offensichtlich rechtmäßig“.
Das Verwaltungsgericht bestätigte damit die Ansicht, dass es sich beim geplanten Aufmarsch in Fulda um eine Ersatzveranstaltung für den verbotenen Rudolf-Heß-Gedenkmarsch in Wunsiedel handle. Den Anmeldern bleibt nun noch der Gang zum Oberverwaltungsgericht, um die Entscheidung anzufechten.
Ein Aktionsbündnis gegen Neonazis ruft für Samstag zu Aktionen auf.
Quelle: Fuldaer Zeitung vom 16.08.2006
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