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Heß-Demo auch in diesem Jahr verboten

Wunsiedel. Zum dritten Mal ist der jährliche Neonazi-Aufmarsch zum Todestag von Rudolf Heß verboten worden. Wie schon in den Vorjahren hat das Landratsamt Wunsiedel den am 18. August geplanten Aufmarsch verboten, weil er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft verherrlicht.

Seit dem Jahr 2001 waren Neonazis aus ganz Europa in Wunsiedel zusammengekommen, wo der "Führer-Stellvertreter" Rudolf Heß begraben ist. Auf der Grundlage eines im April 2005 neu geschaffenen Strafrechts-Tatbestands hatte das Landratsamt die Demonstration jedoch in den Jahren 2005 und 2006 verbieten können.

Eine endgültige Entscheidung steht jedoch noch aus. Der Hamburger Neonazi Jürgen Rieger, der die Heß-Demos angemeldet hat, will den einschlägigen Strafrechtsparagraphen vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe kippen lassen. Das Verfassungsgericht hatte bereits früher von "schwierigen verfassungsrechtlichen Fragen" gesprochen. Wenn die Karlsruher Richter diese Fragen bis zum geplanten Demo-Termin nicht abschließend entscheiden, könnte die Neonazi-Demo möglicherweise in diesem Jahr dennoch stattfinden: die Verfassungsrichter hatten ebenfalls früher schon angedeutet, dass sie wohl beim dritten Verbot in Folge einem Antrag der Neonazi-Veranstalter auf einstweilige Verfügung stattgeben würden.

[Der Artikel erschien erstmals am 29.06.07 auf redok.de. Die Veröffentlichung auf aida-archiv.de erfolg mit freundlicher Genehmigung]

 

 

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