Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat das Verbot eines für Samstag, 19. August 2006, geplanten Neonazis-Aufmarschs in Fulda in einem Eilverfahren aufgehoben. Während das Verwaltungsgericht noch der Ansicht gewesen war, es handle sich bei dem Neonazi-Aufmarsch um eine Gedenkveranstaltung für den Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß, hat sich die nächste Instanz nicht dieser Ansicht angeschlossen.
Die Richter des Verwaltungsgerichts Kassel waren am Mittwoch der Ansicht, der Aufmarsch sei eine Tarnveranstaltung für den verbotenen zentralen Heß-Gedenkmarsch in Wunsiedel und hatten deshalb das Demonstrationsverbot der Stadt Fulda bestätigt.
Der 6. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshof meint nun in seinem Urteil, es sei ohne weiteres glaubhaft, dass die Veranstalter des Aufmarschs am 19. August gegen eine Strafvorschrift (§130) protestieren wollen, die sich gegen bestimmte Formen der Billigung, Verherrlichung oder Rechtfertigung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft richtet.
Auch in Fulda hat sich ein Bündnis gegen den Neonazi-Aufmarsch gebildet. Ab 15 Uhr findet außerdem die Veranstaltung „Künstler gegen Rechts“ am Uniplatz in Fulda unter dem Motto „Fulda bleibt demokratisch und weltoffen“ statt. Zwischen 15 Uhr und 22 Uhr treten dort Künstler wie die Red Blues, Purple Rain und Misha, der Frontmann der Mighty Vibez auf. Zwischen den einzelnen Auftritten werden Grußbotschaften von Parteien, Kirchen und anderen Gruppen verlesen. Die Jugend des Deutschen Gewerkschaftsbundes präsentiert außerdem eine Ausstellung zum Thema Faschismus.
Weitere Infos:
- Quo vadis Fulda? Neonazis dürfen am Samstag kommen (Osthessen-News, 17.08.2006)
- Verwaltungsgerichtshof genehmigt Demonstration von Rechtsextremen (Fuldaer Zeitung, 17.08.2006)
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- Fulda: Verwaltungsgericht bestätigt Verbot (17.08.2006)
- Neonazi-Demo in Fulda verboten (27.07.2006)