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Ohne Gegenwehr der Stadt München: Neonazi-Mahnwache auf dem Marienplatz

a.i.d.a. – Pressemitteilung vom 14. August 2007 

Die Stadt München ist auch 2007 erneut bundesweit der einzige Ort, in dem eine zugelassene Neonazi-Kundgebung unter Bezug auf den vor 20 Jahren gestorbenen Hitlerstellvertreter Heß stattfinden kann. Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) erließ lediglich Auflagen für die, am Freitag 17. August von 19 bis 21 Uhr auf dem Marienplatz, unter dem Motto „Rudolf Heß – Mord verjährt nicht.“ geplante Kundgebung. Ein Verbot wurde offenbar überhaupt nicht in Betracht gezogen.

„Rudolf Heß – Märtyrer des Friedens“ unter diesem Motto hielten bereits im vergangenen Jahr Neonazis eine vom NPD-Funktionär Norman Bordin angemeldete Mahnwache auf dem Münchner Marienplatz ab. Stundenlang konnten die 80 TeilnehmerInnen aus Bayern mit Musik- und Wortbeiträgen den Hitlerstellvertreter und Antisemiten Heß glorifizieren.

Einem Schreiben des KVR Chefs Dr. Blume Beyerle an das a.i.d.a.-Archiv vom Frühjahr diesen Jahres ist zu entnehmen, dass die Münchner Ordnungsbehörde eine juristische Auseinandersetzung scheut. Es entspräche nicht seiner Position so der KVR Chef „entgegen der geltenden Rechtslage und insbesondere unter Missachtung obergerichtlicher Rechtssprechung Verbote zu erlassen, die dann von den Gerichten aufgehoben werden und den Rechtsextremisten einen ‚Persilschein’ verschaffen, (…)“. Die Neonazis nehmen diesen Persilschein ohne Gegenwehr gerne an und jubeln im Internet über die „einzige in der BRD zugelassene Mahnwache zum Gedenken an Rudolf Heß“ und verbreiten den Aufruf: „Setzen wir ein Zeichen, das München immer noch die Hauptstadt der Bewegung sein kann!“ (Fehler im Original)

In weiten Teilen der Bundesrepublik und selbst in Bayern sieht die Situation anders aus. In Sachsen-Anhalt verhinderte die Polizei letztes Wochenende laut einem Bericht des Berliner Tagesspiegel vom 12. August mehrere als Demonstrationen und Kundgebungen getarnte Gedenkveranstaltungen für Rudolf Heß. Die Stadt Dresden will am kommenden Wochenende mit einer Allgemeinverfügung jegliche Veranstaltungen im Zusammenhang mit dem Todestag von Rudolf Heß unterbinden. Das Bundesverfassungsgericht hat soeben im dritten Jahr in Folge das Verbot des Rudolf Heß Aufmarsches im bayerischen Wunsiedel bestätigt. Die oberfränkische Stadt Gräfenberg, in der die NPD für den 18. August eine Demonstration angemeldet hat, will „mit allen juristischen und politischen Mittel versuchen (…), ein Jubelprogramm für den Massenmörder Heß (…) zu verhindern“, wie es in einer Pressemitteilung des Bürgerforums Gräfenberg heißt.

Unterdessen wurden vergangene Woche in Bayern bei Hausdurchsuchungen, u.a. bei Norman Bordin (Ottobrunn), Heß-Aufkleber der bayerischen „Jungen Nationaldemokraten (JN)“ beschlagnahmt. Ein Aufklebermotto lautet „20 Jahre Mord und Lüge“ und ein anderes „Rudolf Heß – die Wahrheit spricht dich frei“. Als presserechtlich Verantwortlicher fungiert der bayerische JN-Landesvorsitzende Norman Bordin. Grund der Polizeiaktion ist ein von der Bamberger Polizei initiiertes Verfahren wegen des Verdachts auf Verstoß gegen den §130 StGB (Volksverhetzung). Auch das scheint das Münchner KVR nicht zum Nachdenken gebracht zu haben.

Mittlerweile rufen antifaschistische Gruppen zu Protesten auf und es ist zu befürchten, dass nun wieder einmal die couragierten Bürgerinnen und Bürger, die sich gegen die Neonazis stellen, es sein werden, die von polizeilicher Repression und juristischen Konsequenzen betroffen sind.

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