Hof. Sieben Monate Haft zur Bewährung verhängte gestern das Amtsgericht Hof wegen Volksverhetzung gegen den NPD-Funktionär Udo Sieghart. Der 50-Jährige hatte mit Kumpanen eine CD an Schüler verteilt, auf der der NS-Massenmord an den Juden als Lüge dargestellt und gebilligt wurde.
Monat: Januar 2008
Mit dem Förderpreis "Münchner Lichtblicke 2007" ist die antifaschistische Informations-, Dokumentations- und Archivstelle München e. V. am 28. Januar 2008 im Rahmen des Jahresempfangs des Münchner Ausländerbeirates ausgezeichnet worden. Cumali Naz, Vorsitzender des Ausländerbeirates, hielt die Laudatio und überreichte die Urkunde in Gegenwart von etwa 350 geladenen Gästen. Der Preis in der Kategorie Einrichtungen, Vereine und Initiativen ist mit 5.000 Euro dotiert.
Landshut/Erding. Ein weiteres Strafverfahren wegen Volksverhetzung, Beleidigung und Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen steht Horst Mahler in Bayern bevor. Anlass ist ein Interview Mahlers im Magazin Vanity Fair.
Fürth. Mit Neonazi-Parolen beschmiert wurde das Haus einer Fürther Familie in der Nacht zum Dienstag, vom Gewerkschaftshaus wurden Transparente heruntergerissen und gestohlen. Am Montag war die NPD damit gescheitert, in Fürth zu den Stadtratwahlen antreten zu können. Als Grund für die Attacken wird Frust über die verpasste Kandidatur vermutet.
In den mittelfränkischen Städten Fürth und Pappenheim kann die NPD nicht zu den Kommunal- und Oberbürgermeisterwahlen am 2. März 2008 antreten. Bis zum Stichtag, 21. Januar 2008, konnte sie die notwendigen UnterstützerInnen für ihre Listen nicht finden.
München. Sowohl die von NPD-AktivistInnen mitgegründete "Bürgerbewegung Pro München – patriotisch und sozial", als auch die im Sommer 2007 gebildete, von der NPD unterstützte und dominierte, "Bürgerinitiative Ausländerstopp München" können zur Kommunalwahl antreten. Nach dem Abgabeschluss für die Unterstützungsunterschriften am Montag, 21. Januar 2008, steht fest: Mehr als 2600 MünchnerInnen haben für einen Wahlantritt der beiden rassistischen und neonazistischen Listen gestimmt. Konkret erhielt "Pro München" 1556 Unterstützungsunterschriften und die "Bürgerinitiative Ausländerstop" 1106 Unterschriften.
München. Die Stadt München hat Strafantrag wegen ehrverletzender Beleidigung gegen die rechtsradikale Wählergruppe "Bürgerbewegung Pro München" gestellt, weil diese gegen Homosexuelle hetzt. In ihrer Wahlkampfzeitung hat sie auf Seite 2 unter der Überschrift "Religion, Identität, Tradition" geschrieben: "Nicht länger sollen in der Öffentlichkeit provozierend auftretende Schwule, Perverse und Abartige als Vorbilder Kindern und Jugendlichen vorgehalten werden."
Die NPD ist wieder ins Gerede gekommen, in einigen Bundesländern diskutieren die Verantwortlichen gar über eine erneute Auflage eines NPD-Verbotsverfahrens. Mehr und mehr BürgerInnen und antifaschistische Bündnisse machen sich Gedanken, wie der Ausbreitung der NPD Einhalt geboten und die Einflussnahme neonazistischer Gruppen mitsamt der von ihnen transportierten Ideologie zurückgedrängt werden kann.
Die NPD ist wieder ins Gerede gekommen, in einigen Bundesländern diskutieren die Verantwortlichen gar über eine erneute Auflage eines NPD-Verbotsverfahrens. Mehr und mehr BürgerInnen und antifaschistische Bündnisse machen sich Gedanken, wie der Ausbreitung der NPD Einhalt geboten und die Einflussnahme neonazistischer Gruppen mitsamt der von ihnen transportierten Ideologie zurückgedrängt werden kann.
Die 2007 als "Journalistin des Jahres" ausgezeichnete Expertin Andrea Röpke legt nun mit dem empfehlenswerten Buch "Ferien im Führerbunker" eine äußerst detailreiche Studie über die neonazistische "Heimattreue Deutsche Jugend" (HDJ) vor.
Fürth ist neben dem ebenfalls mittelfränkischen Pappenheim die einzige Stadt in Bayern, in der die NPD unter ihrem Parteinamen zur Kommunalwahl antreten will. Da sie dafür über 380 Unterstützungsunterschriften benötigt, trat sie in den letzten Wochen verstärkt mit Briefkastenverteilungen, Infoständen und Kundgebungen an die Öffentlichkeit.
Mannheim. Im Verfahren vor dem Landgericht Mannheim ist am Montag, 14. Januar 2008, die Ebersbergerin Sylvia Stolz zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Staatsanwalt Grossmann hatte eine Haftstrafe von vier Jahren gefordert, Sylvia Stolz' einschlägig bekannter Wahlverteidiger Ludwig Bock (Mannheim) hatte auf Freispruch plädiert. Die Kammer unter Vorsitz von Richter Glenz sprach Stolz der vierfachen Volksverhetzung, der versuchten Nötigung, der Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole, der Beleidigung, der Strafvereitelung und der Beihilfe zum Verstoß gegen (Horst Mahlers) Berufsverbot schuldig.