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Weitere Anklage gegen Horst Mahler

Horst MahlerLandshut/Erding. Ein weiteres Strafverfahren wegen Volksverhetzung, Beleidigung und Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen steht Horst Mahler in Bayern bevor. Anlass ist ein Interview Mahlers im Magazin Vanity Fair.

Mahler hatte den Interviewer Michel Friedman mit "Heil Hitler, Herr Friedman" angesprochen und im Verlauf des Gesprächs den Holocaust geleugnet. Nach der Veröffentlichung des Interviews Anfang November hatte Friedman Anzeige gegen Mahler erstattet.

Die Landshuter Staatsanwaltschaft erhob nun Anklage gegen den vom Linksterroristen zum Hitlerverehrer gewandelten Mahler, wie heute bekannt wurde. Der Prozess wird vor dem Amtsgericht Erding stattfinden, das wegen des Interview-Ortes in einem Hotel am Münchner Flughafen räumlich zuständig ist. Ein Prozesstermin steht noch nicht fest.

In jüngerer Zeit hat der 72-jährige Mahler sowohl Verurteilungen zu Haftstrafen wie auch neue Strafverfahren angesammelt, als gelte es, bis zu seinem Lebensende hinter Gittern zu bleiben. Im November 2006 wurde eine Verurteilung zu neun Monaten Haft wegen Volksverhetzung rechtskräftig. Zum Haftantritt in Cottbus zeigte er den Hitlergruß und handelte sich damit ein Jahr später eine erneute Haftstrafe von sechs Monaten ein; das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Neben der jetzt erhobenen Anklage wird auch noch von der Kriminalpolizei Erding wegen des Versands von Holocaust-leugnendem Material auf CDs gegen Mahler ermittelt. Seit einiger Zeit wohnt Mahler in Ebersberg (Oberbayern) bei seiner jetzigen Lebensgefährtin Sylvia Stolz, die auch in Bezug auf Haftstrafen offenbar in Mahlers Fußstapfen treten will. Die 44-jährige Stolz wurde erst Anfang letzter Woche in Mannheim zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Gegen das Urteil hat sie mittlerweile Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) eingereicht.

Auch auf Stolz könnte ein weiteres Verfahren zukommen, denn die Staatsanwaltschaft Cottbus prüft derzeit ein weiteres Ermittlungsverfahren. Es gebe Hinweise darauf, dass sich die Anwältin in dem Cottbuser Verfahren gegen den Rechtsextremisten Horst Mahler 2007 der Volksverhetzung schuldig gemacht hat, sagte Oberstaatsanwalt Horst Nothbaum vor einer Woche.

[Der Artikel erschien erstmals am 21.01.08 auf redok.de. Die Veröffentlichung auf aida-archiv.de erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Autors]

 

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