Pressemitteilung vom 7. Juli 2010
Antifaschistische Informations-, Dokumentations- und Archivstelle e.V., (a.i.d.a. e.V.) wehrt sich weiter gegen Diffamierung als verfassungsfeindlich
Das Verwaltungsgericht München hat in seiner Entscheidung vom 28.6.2010 festgestellt, dass a.i.d.a. zu Recht im Verfassungsschutzbericht 2008 unter der Rubrik „Sonstige Linksextremisten“ enthalten ist. Für diese Entscheidung wurde seitens des Gerichts jedoch eine nur äußerst oberflächliche Überprüfung vorgenommen und ganz wesentliche Aspekte außer Acht gelassen: