Da kein Verbot ergangen ist, findet der für Samstag, 19. August 2006, angekündigte Neonazi-Aufmarsch voraussichtlich statt. Norman Bordin (NPD, "Kameradschaft München) hat von 13 bis 17.30 Uhr in der Innenstadt einen Aufmarsch unter dem Motto "Nur ein Esel glaubt noch an den Sozialstaat in der BRD! – Rückführung statt Integration" angemeldet. Angekündigt sind 1.500 TeilnehmerInnen, die Polizei rechnet jedoch mit deutlich weniger.
a.i.d.a. Archiv München Posts
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat das Verbot eines für Samstag, 19. August 2006, geplanten Neonazis-Aufmarschs in Fulda in einem Eilverfahren aufgehoben. Während das Verwaltungsgericht noch der Ansicht gewesen war, es handle sich bei dem Neonazi-Aufmarsch um eine Gedenkveranstaltung für den Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß, hat sich die nächste Instanz nicht dieser Ansicht angeschlossen.
In Berlin formiert sich mittlerweile Widerstand gegen den für Samstag, 19.08.2006, geplanten Neonazi-Aufmarsch. Sowohl ein antifaschistisches Bündnis als auch die Bezirksämter von Mitte und Pankow rufen zu Gegenaktivitäten auf.
Das Verwaltungsgericht in Kassel hat am Mittwoch in einem Eilverfahren das Verbot der Stadt Fulda für den am 19.08.2006 geplanten Neonazi-Aufmarsch in Fulda bestätigt. Die Veranstalter aus dem Spektrum der "Freien Nationalisten" hatten vor Gericht Beschwerde gegen die städtische Verfügung eingelegt. Das Kasseler Verwaltungsgericht wies diese Beschwerde ab und bezeichnete in seinem Beschluss die Verbotsverfügung der Stadt als „offensichtlich rechtmäßig“.
Wie die Leipziger Volkszeitung in ihrer Online-Ausgabe berichtet, hat der Landkreis Sächsische Schweiz ein vollständiges Demonstrationsverbot für die Zeit vom 17. bis zum 20. August erlassen, um sämtliche Veranstaltungen im Zusammenhang mit dem Todestag des Hitlerstellvertreters Rudolf Heß zu verhindern. Das Verbot gelte auch für jede Form von Ersatzveranstaltungen unter freiem Himmel oder in geschlossenen Räumen.
Das Verwaltungsgericht Gera hat am heutigen Dienstagnachmittag den vom NPD-Landesverband angemeldeten Aufmarsch unter dem Motto "Meinungsfreiheit – Entweder ganz oder gar nicht" am Samstag, den 19.08.2006, zugelassen. Das Gericht widersprach damit dem Verbot der Stadt Jena, das den Aufmarsch als Ausweichveranstaltung für den Rudolf-Heß-Marsch im bayerischen Wunsiedel wertete.
Auch Berliner Neonazis mobilisieren für kommenden Samstag, den 19. August 2006, zu einem Aufmarsch. AntifaschistInnen aus Berlin erwarten nach den Erfahrungen der letzten Jahre, dass dieser Marsch mit dem Motto "Meinungsfreiheit für alle – Gesinnungsjustiz stoppen" nicht verboten wird, obwohl er durchaus als "Ersatzveranstaltung" für den Rudolf-Heß-Gedenkmarsch in Wunsiedel angesehen werden kann.
Für den 19. August 2006 hat der NPD-Landesverband Thüringen einen Aufmarsch in Jena unter dem Motto "Für Meinungsfreiheit – Entweder ganz oder gar nicht" angemeldet. Das Motto bezieht sich eindeutig auf § 130 Abs. 4 Strafgesetzbuch (Volksverhetzung) und damit auf das verbotene Heß-Gedenken. Auch die Stadt Jena wertete die geplante Neonazi-Kundgebung als Ersatzveranstaltung und erließ ein Verbot. Gegen dieses hat der Anmelder und einschlägig vorbestrafte Neonazi Patrick Wieschke Widerspruch beim Verwaltungsgericht Gera eingelegt. Eine Entscheidung des Gerichtes wird für die Mitte der Woche erwartet.
Pressemitteilung des A.I.D.A.-Archivs vom 14.8.2006:
Wunsiedel, Dresden, Fulda, Jena – diese Städte haben eines gemeinsam: in keiner von ihnen können nach derzeitigem Stand der juristischen Auseinandersetzungen Neonazis zu Gedenk-Veranstaltungen für den Kriegsverbrecher Rudolf Heß antreten. Der offizielle Rudolf-Heß-Gedenkmarsch in Wunsiedel bleibt mit der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in diesem Jahr letztinstanzlich verboten.
Ausgerechnet in der ehemaligen nationalsozialistischen "Hauptstadt der Bewegung", in der bayerischen Landeshauptstadt München, ist dies anders. Hier haben die Ordnungsbehörden nicht einmal versucht, eine von Neonazis angemeldete Gedenk-Kundgebung zum Todestag von Rudolf Heß zu verbieten.
Das Bundesverfassungsgericht hat soeben in einer Pressemitteilung bekannt gegeben, dass der von Jürgen Rieger für den 19. August 2006 in Wunsiedel angemeldete Rudolf-Heß-Gedenkmarsch auch in diesem Jahr verboten bleibt. Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts lehnte Riegers Antrag auf Gewährung von Eilrechtsschutz ab.
Pressemitteilung des A.I.D.A.-Archivs vom 14.8.2006:
Wunsiedel, Dresden, Fulda, Jena – diese Städte haben eines gemeinsam: in keiner von ihnen können nach derzeitigem Stand der juristischen Auseinandersetzungen Neonazis zu Gedenk-Veranstaltungen für den Kriegsverbrecher Rudolf Heß antreten. Der offizielle Rudolf-Heß-Gedenkmarsch in Wunsiedel bleibt mit der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in diesem Jahr letztinstanzlich verboten.
Ausgerechnet in der ehemaligen nationalsozialistischen "Hauptstadt der Bewegung", in der bayerischen Landeshauptstadt München, ist dies anders. Hier haben die Ordnungsbehörden nicht einmal versucht, eine von Neonazis angemeldete Gedenk-Kundgebung zum Todestag von Rudolf Heß zu verbieten.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat in einem Beschluss von heute in einem Eilverfahren die Beschwerde von Jürgen Rieger gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Bayreuth zurückgewiesen und damit das vom Landratsamt Wunsiedel ausgesprochene Verbot des Heß-Gedenkmarsches in Wunsiedel bestätigt.