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Jena: Entscheidung für Ausweichveranstaltung steht noch aus

Für den 19. August 2006 hat der NPD-Landesverband Thüringen einen Aufmarsch in Jena unter dem Motto "Für Meinungsfreiheit  – Entweder ganz oder gar nicht" angemeldet. Das Motto bezieht sich eindeutig auf § 130 Abs. 4 Strafgesetzbuch (Volksverhetzung) und damit auf das verbotene Heß-Gedenken. Auch die Stadt Jena wertete die geplante Neonazi-Kundgebung als Ersatzveranstaltung und erließ ein Verbot. Gegen dieses hat der Anmelder und einschlägig vorbestrafte Neonazi Patrick Wieschke Widerspruch beim Verwaltungsgericht Gera eingelegt. Eine Entscheidung des Gerichtes wird für die Mitte der Woche erwartet.

 

Sollte der Widerspruch Erfolg haben, so zeigt die Erfahrungen der Vorjahre, ist mit mehreren tausend Neonazis aus ganz Europa zu rechnen. Bereits 1992 gelang es der Neonazi-Szene, sich trotz Demonstrationsverbots mit etwa 2000 Personen im thüringischen Rudolstadt zu versammeln und ohne nennenswerte Proteste durch die Stadt zu marschieren.

Das Jenaer „Bündnis gegen das Heß-Gedenken“ organisiert daher Proteste gegen den geplanten Naziaufmarsch am nächsten Samstag . "Eine derart offene Verherrlichung des NS-Regimes darf keinesfalls unwidersprochen bleiben", sagte Franka Hessler, Sprecherin des Bündnisses, und ruft dazu auf, sich an den Protesten zu beteiligen.

 

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