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Monat: November 2009

Verbot des „Heldengedenkmarsches“ in München aufgehoben

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) in München hat entschieden: Der neonazistische „Heldengedenkmarsch 2009“ darf stattfinden. Die Landeshauptstadt München kann allerdings noch bis Versammlungsbeginn beschränkende Auflagen erlassen. Eine Entscheidung über das Verbot des von der NPD angemeldeten Marsches in Wunsiedel wird im Laufe des Nachmittags erwartet.

Verherrlichung der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft

München/Wunsiedel. Mit Bescheid vom 9. November 2009 hat das Münchner Kreisverwaltungsreferat den für den 14. November 2009 geplanten neonazistischen „Heldengedenkmarsch“ durch München verboten. Auch der am gleichen Tag unter dem Motto „Jürgen Rieger – ewig lebt der Toten Tatenruhm“ geplante neonazistische „Gedenkmarsch“ im oberfränkischen Wunsiedel ist vom Landratsamt Wunsiedel am Montag Nachmittag verboten worden.

Rieger-Klage weiter offen

Karlsruhe. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsbeschwerde des verstorbenen stellvertretenden NPD-Vorsitzenden Jürgen Rieger ist weiter offen. Rieger hatte die Verfassungsmäßigkeit des Strafrechts-Paragraphen in Frage gestellt, mit dem die Heß-Demonstrationen der letzten Jahre in Wunsiedel verboten worden waren.

Nach Heß-Marsch nun Rieger-Marsch

Der NPD-Bundesvorstand hat für den 14. November 2009 in Wunsiedel einen „Gedenkmarsch“ für den verstorbenen Hamburger Neonazi-Anwalt Jürgen Rieger angemeldet. Mit dem bundesweit beworbenen Aufmarsch soll offensichtlich an die Tradition der in den letzten Jahren verbotenen „Rudolf-Heß-Gedenkmärsche“ angeknüpft werden. In Süddeutschland häufen sich nun am Wochenende 14./15. November neonazistische „Trauermärsche“.

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