Pressemitteilung des A.I.D.A.-Archivs vom 14.8.2006:
Wunsiedel, Dresden, Fulda, Jena – diese Städte haben eines gemeinsam: in keiner von ihnen können nach derzeitigem Stand der juristischen Auseinandersetzungen Neonazis zu Gedenk-Veranstaltungen für den Kriegsverbrecher Rudolf Heß antreten. Der offizielle Rudolf-Heß-Gedenkmarsch in Wunsiedel bleibt mit der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in diesem Jahr letztinstanzlich verboten.
Ausgerechnet in der ehemaligen nationalsozialistischen "Hauptstadt der Bewegung", in der bayerischen Landeshauptstadt München, ist dies anders. Hier haben die Ordnungsbehörden nicht einmal versucht, eine von Neonazis angemeldete Gedenk-Kundgebung zum Todestag von Rudolf Heß zu verbieten.