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Die „Burschenschaftliche Gemeinschaft“ und ihre Positionen

„In Österreich ist ein Bekenntnis […] kein Problem“

In Österreich, wo die bedeutungslos gewordene DBÖ und die BG nahezu in Eins fallen, ist die Situation eine ganz andere. Um den Unterschied einmal mit den Worten der Burschenschaftlichen Blätter zu skizzieren:

„Kein Bundestagsmitglied aus den Reihen der Deutschen Burschenschaft hat seine burschenschaftliche Mitgliedschaft auf seinen Internetseiten vermerkt, die Verbandsnadel wird von prominenten und bekannten Verbandsbrüdern kaum getragen. Ein Verband wirkt aber auch mit seinen prominenten Mitgliedern. Doch was tun, wenn diese noch nicht einmal die Verbandsnadel tragen? In Österreich ist ein Bekenntnis der dortigen prominenten Verbandsbrüder dagegen kein Problem. Von allen Nationalratsabgeordneten ist bekannt, wo sie ihre korporative Heimat haben. Der Verband ist aber nur so stark, wie die Mitglieder seiner Bünde auch offen dazu stehen. Gerade die bekannten Mitglieder könnten ein Bild in der Öffentlichkeit vermitteln, das zeigt, daß Burschenschafter zum Rückgrat des bürgerlich-konservativen Lagers gehören und keine rückwärtsgewandten Sektierer sind.“(30)

Das korporierte deutschnationale Spektrum hat mit der FPÖ in Österreich einen starken parteilichen und parlamentarischen Arm. Burschenschafter können darüber in hohe Positionen gelangen. Das markanteste Beispiel ist sicherlich Martin Graf, Alter Herr der Olympia Wien. Er bekleidet als Dritter Nationalratspräsident das protokollarisch zweithöchste Amt im österreichischen Staat als Stellvertreter.

Auch in den Hochschulen sind deutschnationale Korporierte sehr präsent. Durch die Regierungsbeteiligung der FPÖ um die Jahrtausendwende konnte die akademische Selbstverwaltung der Hochschulen stark entdemokratisiert und zugunsten Korporierter umgebaut werden. In einem Reader der Österreichischen Hochschüler_innenschaft schreibt die Autorin Gloria Glitter in ihrem Beitrag „Blau-schwarze Unireform. Autoritäre Strukturen und das Comeback der Burschenschafter“über den Einfluss der Korporationen:

„Insgesamt diente die Konstruktion des UG [Universitätsgesetz] 2002 sowohl der Ökonomisierung der Universitäten als auch dem Rückbau demokratischer Strukturen, mit seiner Umsetzung wurden jedoch noch weitere Zielsetzungen verbunden. So wurden im Sinne koalitionärer Verbundenheit bei der Besetzung der Uniräten im Jahr 2003 deutschnationale Männerbünde gut bedient.
Unter den 59 von der Bundesregierung bestimmten Uniräten (rund die Hälfte davon ließ sich eindeutig einer der beiden Regierungsparteien zuordnen) fanden sich mindestens drei Mitglieder der aB! Olympia Wien, zwei Oberösterreicher Germanen (Wien) und ein Mitglied der Grenzlandsmannschaft (GL!) Cimbria. Die Bestellung von Seibersdorf-Geschäftsführer Helmut Krünes (VDSt! Sudetia Wien) zum Unirat der TU Wien wäre beinahe daran gescheitert, dass Krünes bis März 2002 als stellvertretender Obmann der FPÖ Niederösterreich eine Parteifunktion bekleidet hatte – was sich schließlich aber als ebenso wenig hinderlich erwies wie die Zweifel daran, ob der Regierungsbeschluss über die Entsendung überhaupt verfassungsgemäß zustande gekommen war.“
(31)

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