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Die „Burschenschaftliche Gemeinschaft“ und ihre Positionen

Gegen „Regionalismus“ und „Kleinstaaterei“…

Einerseits bekennt sich die BG zwar zu den demokratischen Verfassungen nicht explizit benannter derzeit bestehender freier deutscher Rechtsstaaten, womit aber die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Österreich gemeint sein dürften. Andererseits empfindet sie Verfassungspatriotismus und vor allem die Idee einer eigenständigen österreichischen Nation abstoßend. Überhaupt sei „eine Orientierung des Vaterlandsbegriffs am Staat [..] infolge der Kurzlebigkeit und Unbeständigkeit der Staaten häufiger Umdeutung ausgesetzt“(8). „Weiterhin unterstützt die Burschenschaftliche Gemeinschaft den volkstumsbezogenen Vaterlandsbegriff ohne Rücksicht auf staatliche Gebilde und deren Grenzen. Einen Regionalismus, der zurück in die geistige Enge der Kleinstaaterei führt“(9), lehnt sie ab. Sie beklagt einen „wild wuchernden Regionalismus mit eigenen gesetzlichen Bestimmungen in jedem Land“ und fordert „einheitliches deutsches Recht“(10). Den burschenschaftlichen Winkel-Advokaten dürfte dabei mit Sicherheit nicht entgangen sein, dass ein solches „einheitliches deutsches Recht“ nur durch den Aufbau eines neuen großdeutschen Staates herzustellen ist(11) – oder durch die Wiederbelebung eines alten. Denn:

„Das Deutsche Reich ist 1945 nicht untergegangen und besteht unverändert fort. Als Staat ist das Deutsche Reich derzeit nicht handlungsfähig, weil es keine eigenen Organe hat. Die Staatsgewalt des Deutschen Reiches ist 1945 unmittelbar auf das deutsche Volk in seiner im Reichsgebiet lebenden Gesamtheit als gesamtdeutschen Souverän übergegangen. Der gesamtdeutsche Souverän hatte seit 1945 bis heute keine Gelegenheit, gesamtdeutsche legislative und exekutive Organe einzusetzen.[…] Dies sind die Rechtspositionen, auf denen die Deutsche Burschenschaft ihre Deutschland- und Wiedervereinigungspolitik aufbaut.“(12)

… im Stile nationalsozialistischer Außenpolitik

Es kann davon ausgegangen werden, dass einem nicht unerheblichen Teil der Akteure in der BG dies zumindest als Perspektive in einer veränderten politischen Konstellation vorschwebt. Drohungen können aber auch subtiler formuliert werden wie in den im Internet proklamierten Standpunkten der BG:

„Grundlegend für die Burschenschaftliche Gemeinschaft ist […], daß keine freiwillige Abtretung der Ostgebiete stattgefunden hat und somit eine einseitige Verletzung des Völkerrechts vorliegt. Dennoch respektiert die BG die durch den sogenannten 2+4-Vertrag garantierten Grenzen, wenngleich sich ihrer Ansicht nach ein friedliches Zusammenwachsen der europäischen Völker [..] ohne Beseitigung der Beneš-Dekrete nicht entwickeln kann. [..]
Gerade durch die Wiedervereinigung der „DDR“ mit der Bundesrepublik Deutschland hat das neue Deutschland einen Stellenwert in Europa, der einer deutschen Machtpolitik bedarf. Die Integration der osteuropäischen Staatenwelt [..] erfordert, daß Deutschland sich seiner Aufgaben bewußt wird und seine gewachsenen Machtressourcen zum Vorteil des eigenen Volkes einsetzt.“
(13)

Der Friede in Europa sei also durch die Beneš-Dekrete gefährdet. Jene Erlasse, auf denen „die Nachkriegs-Tschechoslowakei [basierte] und somit infolge dessen auch die heutige Tschechische Republik, was bedeutet, dass die Forderung nach Aufhebung der Dekrete einer Forderung nach Eliminierung dieser Grundlage gleichkommt“(14). Das erinnert unmittelbar an die nationalsozialistische Außenpolitik im Vorfeld des Münchner Abkommens. Den Nachfolgestaaten der Tschechoslowakei wird unterstellt, dass deren Souveränität den Frieden in Europa gefährde. Um dem gleich noch einmal Nachdruck zu verleihen schiebt die BG auf ihrer Homepage wenige Absätze später die Forderung nach einer deutschen Machtpolitik in Europa vor dem Hintergrund der „Integration der osteuropäischen Staatenwelt“ hinterher. Da passt es wie die Faust aufs Auge, dass der Festkommers zum fünfzigjährigen Bestehen der BG bis dato im Sudetendeutschen Haus in München stattfinden soll.

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