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Wecker durfte NPD „Verbrecherbande“ nennen

Nürnberg. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat das Ermittlungsverfahren gegen Konstantin Wecker und seine Konzertbesucher eingestellt. Der Liedermacher hatte die NPD als "braunes Pack" und "Verbrecherbande" bezeichnet. Laut Entscheidung der Staatsanwaltschaft hat er diese Aussage in Wahrnehmung berechtigter Interessen gemacht.

Wecker hatte sich bei einem Konzert in Erlangen mit dem Vorsitzenden der Israelitischen Kultusgemeinde Nürnberg, Arno Hamburger, solidarisiert, gegen den der bayerische NPD-Vorsitzende Ralf Ollert bereits im September einen Strafantrag gestellt hatte. Nachdem der Sänger und ein großer Teil seines Publikums im Chor den Satz gerufen hatte "Die NPD ist ein braunes Pack und eine Verbrecherbande", hatte Ollert auch gegen Wecker und sein Publikum Anzeige erstattet.

Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen Hamburger, den Nürnberger Oberbürgermeister Ulrich Maly (SPD) und den Bamberger Bundestagsabgeordneten Thomas Silberhorn (CSU) waren bereits im November eingestellt worden. Gegen die Einstellung dieses Verfahrens hat Ollert Beschwerde eingelegt. Jetzt wurde auch das Ermittlungsverfahren gegen Wecker eingestellt, obwohl die Wecker-Ausdrücke für die NPD ehrverletzend waren. Seine Aussagen seien aber "Beiträge zur öffentlichen Meinungsbildung, die zur Wahrnehmung berechtigter Interessen gemacht wurden. Darin enthaltene Ehrverletzungen waren deshalb nicht strafbar." Überspitzte und polemische Formulierungen seien dabei zulässig.

Die Äußerungen Weckers und seiner Besucher seien auch als Solidaritätsbekundung für Hamburger gedacht gewesen, stellte die Staatsanwaltschaft fest. Bei Angelegenheiten von so hohem öffentlichen Interesse komme dem Recht auf freie Meinungsäußerung ein besonderes Gewicht zu. Die NPD habe die gewählten polemischen Formulierungen hinzunehmen, weil sie sich durch ihr öffentliches Auftreten freiwillig den Bedingungen des öffentlichen Meinungskampfes unterworfen habe.  

Die Staatsanwaltschaft betonte, dass der Entscheidung eine Abwägung zwischen dem "vor Beleidigungen geschützten sozialen Geltungsanspruch" der NPD und dem Recht Weckers auf freie Meinungsäußerung zugrunde liege. Wecker habe sich bereits in der Vergangenheit politisch engagiert und seine Ablehnung von rechtsradikalem Gedankengut deutlich gemacht.

Eingestellt wurde auch das Ermittlungsverfahren gegen die unbekannt gebliebenen Besucher des Konzertes. Noch nicht entschieden ist über ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen Unterzeichner einer Zeitungsanzeige, die sich dadurch ebenfalls mit Hamburger solidarisiert hatten.

[Der Artikel erschien erstmals am 13.12.07 auf redok.de. Die Veröffentlichung auf aida-archiv.de erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Autors]

 

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