Nürnberg. Nach einem Konzert-Publikum mit 1.200 Besuchern müssen nun auch zahlreiche Unterzeichner einer Zeitungsanzeige mit einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft rechnen. Der bayerische NPD-Chef Ralf Ollert hat Strafantrag gegen die Unterzeichner gestellt, die sich dadurch mit dem Vorsitzenden der Israelitischen Kultusgemeinde Nürnberg, Arno Hamburger, solidarisiert hatten. Gegen die Einstellung der Ermittlung gegen Hamburger hat der NPD-Funktionär Beschwerde eingelegt.
Nachdem Ollert bereits den Liedermacher Konstantin Wecker und sein Konzertpublikum angezeigt hatte, kündigte er auch noch Strafantrag wegen Volksverhetzung gegen die Unterzeichner einer Solidaritäts-Anzeige in der Nürnberger Lokalpresse an. Initiiert wurde die halbseitige Zeitungsannonce vom Nürnberger Kreisjugendring (KJR), der sie unter den Titel stellte: "Auch wir sagen, die NPD ist eine verbrecherische Partei". Als Unterstützer zeichneten unter anderen die Vorsitzenden des KJR, des DGB Mittelfranken, die Stadtdekane der katholischen und evangelischen Kirche in Nürnberg und der Präsident der Handwerkskammer.
Eine Beschwerde gegen die Einstellung der staatsanwaltschaftlichen Ermittlung gegen Arno Hamburger hat der bayerische NPD-Chef angekündigt, jedoch nicht gegen die Einstellung der Ermittlungen gegen den Nürnberger Oberbürgermeister Ulrich Maly (SPD) und den Bamberger Bundestagsabgeordneten Thomas Silberhorn (CSU). In einem Kommentar zu der Einstellung der Ermittlungen auf der NPD-Internetseite bezeichnete der sächsische NPD-Landtagsabgeordnete Jürgen Gansel die Justiz als "Hure der antideutschen Politik". Wie Ollert erwähnte Gansel, der auch Mitglied des NPD-Parteivorstands ist, die Ermittlungs-Einstellung gegen Maly und Silberhorn mit keinem Wort, sondern nahm sich ausschließlich Hamburger vor. Gansel beklagte, dass Juden "einem weitgehenden strafbewehrten Kritikverbot" unterlägen, dagegen dürften sie "gegen volkstreue Deutsche und deren Partei aber hetzen und beleidigen, wie es ihnen paßt". Seinen unverblümt antisemitischen Kommentar schloss er mit dem Satz: "Die 'Auserwählten' genießen Sonderrecht."
[Der Artikel erschien erstmals am 23.11.07 auf redok.de. Die Veröffentlichung auf aida-archiv.de erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Autors]