Bereits seit 1990 dokumentiert die Antifaschistische Informations-, Dokumentations- und Archivstelle München e. V. – kurz a.i.d.a. – die Aktivitäten der extremen Rechten und informiert darüber Presse und Öffentlichkeit. Per Anfrage oder über die Archiv-Website können Interessierte sich über die Hintergründe und Zusammenhänge rechter Aktivitäten informieren. a.i.d.a. liefert damit die inhaltliche Grundlage für fundierte Publikationen oder Aktivitäten gegen Rechts.
Auch die im Jahr 2007 eingerichtete „Landeskoordinierungsstelle gegen Rechtsextremismus“ (LKS), die beim Bayerischen Jugendring (BJR) angesiedelt ist, greift zunächst dankbar auf die ehrenamtliche Hilfe der Archiv-Mitarbeiter_innen zurück. a.i.d.a. unterstützt die Arbeit eines Beratungsnetzwerks aus Institutionen, Organisationen und Expert_innen, das sich beim LKS gebildet hat, mit Beiträgen zur aktuellen Entwicklung der rechten Strukturen in Bayern. Auf Grundlage einer Kooperationsvereinbarung versorgt a.i.d.a. die vor Ort tätigen Mitarbeiter_innen der „Mobilen Interventionsteams“ (MIT) der LKS mit Hintergrundinformationen über rechte Aktivitäten in den jeweiligen Landkreisen und Kommunen.
Dem Bayerischen Innenministerium passt das gar nicht: Am 24. April 2009 wird a.i.d.a. offiziell aus dem Beratungsnetzwerk ausgeschlossen. Der zweite Präsident des BJR, Christof Bär, sieht sich gezwungen, eine vom bayerischen Kultusministerium auf Betreiben des Innenministeriums erlassene Weisung zu befolgen. Der Grund: die unbelegte Behauptung des bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz, a.i.d.a. sei eine „linksextremistische Organisation“, die demokratische Institutionen unterwandere.
In der Folge sieht sich das Münchner Archiv mit einer regelrechten Diffamierungskampagne konfrontiert: Der Verfassungsschutz versucht, a.i.d.a. durch die Nennung im Verfassungsschutzbericht Bayern 2008 als „linksextrem“ und verfassungsfeindlich zu diskreditieren. Auch im Verfassungsschutzbericht Bayern 2009 taucht a.i.d.a. erneut auf. Am 28. Juni 2010 hat das Verwaltungsgericht München unseren Eilantrag abgewiesen, am 23. September 2010 hat uns dr Bayerische Verwaltungsgerichtshof jedoch recht gegeben und verfügt, dass entsprechende Einträge im bayerischen Verfassungsschutzbericht 2008 sofort gestrichen oder geschwärzt werden müssen.