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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof bestätigt Verbot von Heß-Aufmarsch 2009

In einer Entscheidung vom 29. Juli 2009 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Bayreuth und des Landratsamts Wunsiedel bestätigt. Neonazis mobilisieren derweil zum 15. August 2009 nach Ungarn.

Nach Ansicht des Gerichts kann das Verbot der Heß-Gedenkveranstaltung auf das bayerische Versammlungsgesetz und die Bestimmungen des § 130 Abs. 4 StGB gestützt werden, weil, wie das Gericht schreibt,  „die Gefahr bestehe, dass bei Durchführung der Veranstaltung der öffentliche Friede in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch gestört werde, dass die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft gebilligt, verherrlicht oder gerechtfertigt werde.“

Immer noch anhängig ist, wie schon berichtet, eine Verfassungsbeschwerde des NPD-Funktionärs und Anwalt Jürgen Rieger aus Hamburg. Bei dieser hat das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsmäßigkeit des § 130 Abs. 4 StGB zu urteilen.

Die extreme Rechte in Deutschland scheint jedenfalls für 2009 fest von einem endgültigen Verbot auszugehen. So mobilisieren Aktivisten neonazistischer Kameradschaftskreise, wie z. B. Norman Bordin (Ottobrunn), bereits seit längerem zu einem „Rudolf Hess Gedenkmarsch“ in Ungarn. Der dortige Veranstalter „NS-Front Hungaria“ bildet laut der Zeitschrift „Blick nach rechts“ (BNR)  „das Dach der Neonazi-Organisationen „Blood&Honour Hungaria“, „Pax Hungarica“, „Veres Kard − Blutiges Schwert“ und „Hungaria Skins“. Nach der europaweiten Demonstration soll noch ein Rechtsrock stattfinden. Von Bayern aus planen Neonazis Busfahrten zur Demonstration.

 

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