Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat in einem Eilverfahren in erster Instanz eine entsprechende Verbotsverfügung des Landratsamtes Wunsiedel bestätigt. Dieses hatte wie in den vergangenen Jahren auch schon, den vom NPD-Funktionär und Anwalt Jürgen Rieger aus Hamburg für den 22. August 2009 angemeldeten Aufmarsch zu Ehren des Hitlerstellvertreters Rudolf Heß untersagt.
Die Behörde stützt sich dabei unter anderem auf den Paragrafen 130 Abs.4 des Strafgesetzbuches (Billigung, Verherrlichung bzw. Rechtfertigung der nationalsozialistischen Gewalt und Willkürherrschaft). In den vergangenen Jahren hatten die Verbote jeweils in allen weiteren Gerichtsinstanzen Bestand. Es steht allerdings immer noch eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes über die Gesetzmäßigkeit des erweiteren Paragrafen 130 StGB aus. Mit dieser ist im Laufe des Jahres zu rechnen.