Für den 19. August 2006 hat der NPD-Landesverband Thüringen einen Aufmarsch in Jena unter dem Motto "Für Meinungsfreiheit – Entweder ganz oder gar nicht" angemeldet. Das Motto bezieht sich eindeutig auf § 130 Abs. 4 Strafgesetzbuch (Volksverhetzung) und damit auf das verbotene Heß-Gedenken. Auch die Stadt Jena wertete die geplante Neonazi-Kundgebung als Ersatzveranstaltung und erließ ein Verbot. Gegen dieses hat der Anmelder und einschlägig vorbestrafte Neonazi Patrick Wieschke Widerspruch beim Verwaltungsgericht Gera eingelegt. Eine Entscheidung des Gerichtes wird für die Mitte der Woche erwartet.
Monat: August 2006
Pressemitteilung des A.I.D.A.-Archivs vom 14.8.2006:
Wunsiedel, Dresden, Fulda, Jena – diese Städte haben eines gemeinsam: in keiner von ihnen können nach derzeitigem Stand der juristischen Auseinandersetzungen Neonazis zu Gedenk-Veranstaltungen für den Kriegsverbrecher Rudolf Heß antreten. Der offizielle Rudolf-Heß-Gedenkmarsch in Wunsiedel bleibt mit der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in diesem Jahr letztinstanzlich verboten.
Ausgerechnet in der ehemaligen nationalsozialistischen "Hauptstadt der Bewegung", in der bayerischen Landeshauptstadt München, ist dies anders. Hier haben die Ordnungsbehörden nicht einmal versucht, eine von Neonazis angemeldete Gedenk-Kundgebung zum Todestag von Rudolf Heß zu verbieten.
Das Bundesverfassungsgericht hat soeben in einer Pressemitteilung bekannt gegeben, dass der von Jürgen Rieger für den 19. August 2006 in Wunsiedel angemeldete Rudolf-Heß-Gedenkmarsch auch in diesem Jahr verboten bleibt. Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts lehnte Riegers Antrag auf Gewährung von Eilrechtsschutz ab.
Pressemitteilung des A.I.D.A.-Archivs vom 14.8.2006:
Wunsiedel, Dresden, Fulda, Jena – diese Städte haben eines gemeinsam: in keiner von ihnen können nach derzeitigem Stand der juristischen Auseinandersetzungen Neonazis zu Gedenk-Veranstaltungen für den Kriegsverbrecher Rudolf Heß antreten. Der offizielle Rudolf-Heß-Gedenkmarsch in Wunsiedel bleibt mit der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in diesem Jahr letztinstanzlich verboten.
Ausgerechnet in der ehemaligen nationalsozialistischen "Hauptstadt der Bewegung", in der bayerischen Landeshauptstadt München, ist dies anders. Hier haben die Ordnungsbehörden nicht einmal versucht, eine von Neonazis angemeldete Gedenk-Kundgebung zum Todestag von Rudolf Heß zu verbieten.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat in einem Beschluss von heute in einem Eilverfahren die Beschwerde von Jürgen Rieger gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Bayreuth zurückgewiesen und damit das vom Landratsamt Wunsiedel ausgesprochene Verbot des Heß-Gedenkmarsches in Wunsiedel bestätigt.
Ein neues Internet-Projekt liefert aktuelle Informationen zu den Themenfeldern Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus, Rechtskonservativismus, Revisionismus und ähnlichem. Neben aktuellen Meldungen finden sich hier in der Rubrik „nachzulesen“ auch Hinweise auf verfügbare (PDF-)Publikationen zum Thema und unter „aufgelesen“ kommentiert das redok-Team Veröffentlichungen über Rechte.
Trotz des derzeitigen Verbots des „Heß-Gedenkmarsches“ mobilisiert die linke Kampagne „NS-Verherrlichung stoppen“ weiter für den 19. August 2006 nach Wunsiedel. Kampagnensprecher Peter Brock verwies auf die Unklarheit darüber, ob der Aufmarsch und eventuelle Ersatzveranstaltungen untersagt bleiben. „Wir wollen vorbereitet sein, falls die Neonazi-Demonstration kurz vorher genehmigt wird ob in Wunsiedel oder Fulda oder sonstwo.“