Innenministerium muss drei Verfassungsschutzberichte schwärzen
Die juristischen Auseinandersetzungen der „Antifaschistischen Informations- Dokumentations- und Archivstelle München” (a.i.d.a. e.V.) wegen ihrer Einstufung in den Bayerischen Verfassungsschutzberichten 2009, 2010 und 2011 als „linksextremistische” Organisation enden für den Verein erfolgreich.
Das bayerische Innenministerium verpflichtet sich in einem Vergleich, rückwirkend die Einstufung der a.i.d.a. e.V. als „linksextremistisch“ zurückzunehmen und die jeweiligen Jahresberichte entsprechend abzuändern. Weiterhin sichert das Innenministerium zu, den Verein auch künftig nicht mehr im Verfassungsschutzbericht zu nennen. Im Rahmen dieses Vergleichs erklärt sich a.i.d.a. bereit, eine Weblinkliste auf der a.i.d.a.-Homepage zu überarbeiten.
Das seit 1990 bestehende Archiv hatte bereits in einem früheren Verfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof letztinstanzlich die Löschung aus dem Jahresbericht des Verfassungsschutzes für 2008 erstritten.
Mit dem Ergebnis der Vereinbarung bleibt vom Versuch des Bayerischen Innenministeriums, den mit mehreren Preisen ausgezeichneten Verein als „linksextremistisch“ zu stigmatisieren, nichts mehr übrig. Während der dreieinhalb Jahre dauernden juristischen Auseinandersetzung erfuhr a.i.d.a. eine breite politische Unterstützung sowie eine positive Medienberichterstattung.
Zur juristischen Bewertung sagt Angelika Lex, die Rechtsanwältin von a.i.d.a:
“Die Vereinbarung ist ein großer Erfolg. Sie ist ein Eingeständnis, dass die Aufnahme von a.i.d.a. in die Verfassungsschutzberichte nicht rechtlichen Gründen geschuldet war, sondern lediglich politische Motive zugrunde lagen. Insbesondere die im Vergleich enthaltene Feststellung, dass einer Gemeinnützigkeit des Vereins keine Gründe entgegenstehen, bedeutet, dass keine Zweifel an der Verfassungstreue des Vereins bestehen. Für a.i.d.a. bedeutet dies, dass der Verein seine äußerst wichtige und wertvolle Arbeit nun endlich wieder ungehindert fortsetzen kann.”
Der Vereinsvorsitzende Marcus Buschmüller:
„Der Vergleich macht deutlich, dass die satzungsgemäße Vereinsarbeit zu keinem Zeitpunkt verfassungsfeindlich war.“ Buschmüller weiter: „Dass eine Initiative rückwirkend aus drei Verfassungsschutzberichten gestrichen wird, ist ein absolutes Novum. Wir werden die Kapazitäten unseres Vereins statt in jahrelange Rechtsstreite nun in die Recherche über extrem rechte Gruppen investieren, z. B. das bayerische Netzwerk des NSU.“