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München: Anmelder des „Heldengedenkmarsches“ verurteilt

Das Landgericht München I hat heute Philipp Hasselbach, NPD-Bundestagskandidat im Wahlkreis München-Land und Pressesprecher der rassistischen „Bürgerinitiative Ausländerstopp München“ (BIA), zu einer Haftstrafe verurteilt. Am 14. November will Hasselbach Neonazis aus dem ganzen Bundesgebiet zu einem „Heldengedenkmarsch“ nach München mobilisieren.

Fotografen angegriffen

Philipp Hasselbach26. Juli 2008 hatte Philipp Hasselbach an der Beerdigung des Altnazis Friedhelm Busse auf dem Friedhof St. Korona in Patriching bei Passau teilgenommen. Als nach der Beerdigung 30 bis 50 Neonazis sich auf einen Fotojournalisten stürzten und ihn zu Boden schlugen, nutzte Hasselbach die Gelegenheit, und sprang mit beiden Beinen auf das Kameraobjektiv des am Boden liegenden Journalisten.

Gegen ein Urteil des Amtsgerichtes München, das den Münchner Neonazi am 15. April 2009 wegen Sachbeschädigung zu einer Haftstrafe von drei Monaten ohne Bewährung verurteilt hatte (a.i.d.a. berichtete), war der Anführer der „Freien Nationalisten München“ (FNM) in Berufung gegangen. Zusammen mit dem einschlägig bekannten Anwalt André Picker (Dortmund) räumte Hasselbach die Tat erstmals vollumfänglich ein, entschuldigte sich beim Geschädigten und kündigte für die Zukunft jedoch „seriöse Betätigung“ statt „Radau“ an. Außerdem gab er vor, sich fortan um das Kind seiner Lebensgefährtin kümmern zu wollen.

Die Staatsanwältin sprach in ihrem Plädoyer von „Rache“, die Hasselbach eventuell gegen den vorher schon von Neonazis massiv angefeindeten und bedrohten Journalisten ausüben wollte. Wie schon bei der ersten Verhandlung plädierte sie für eine Haftstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung, da frühere Sanktionen allesamt Hasselbach nicht von der Begehung weiterer Aggressionsdelikte abgehalten hätten. Deutlich wies sie darauf hin, dass ein Großteil der Straftaten Ausfluß der Aktivitäten Hasselbachs in der rechten Szene seien.

Die Kammer am Landgericht verurteilte den Pressesprecher der im Münchner Stadtrat vertretenen NPD-Liste „Bürgerinitiative Ausländerstopp“ schließlich zu einer Haftstrafe von sechs Monaten, setzte die Strafe aber zur Bewährung aus. Damit befindet sich Hasselbach unter doppelter Bewährung: Am 18.10.2006 war der Neonaziaktivist in München wegen zahlreicher Delikte der Volksverhetzung, Beleidigung, gefährlicher Körperverletzung, des Widerstands gegen die Staatsgewalt,  des gewerbsmäßigen Betrugs u. a. zu einer Jugendfreiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden.

Zur Bundestagswahl 2009 war Philipp Hasselbach für die NPD als Direktkandidat im Wahlkreis München-Land angetreten. In zahlreichen Gemeinden des Landkreises stießen die Wahlkampfaktivitäten Hasselbachs auf Protest von AntifaschistInnen und DemokratInnen. Die von Hasselbach erreichten 0,8% der abgegebenen Erst- und 0,6% der Zweitstimmen gehören zu den schlechtesten Ergebnissen der 45 angetretenen bayerischen NPD-KandidatInnen.

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