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München: BIA-Vorstandsmitglied zu Haftstrafe verurteilt

Der Neonaziaktivist Philipp Hasselbach (21, München) ist am Mittwoch, 15. April 2009, vom Jugendschöffengericht am Amtsgericht München zu einer Haftstrafe von drei Monaten ohne Bewährung verurteilt worden.V

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der im Jahr 2005 von Essen nach München gezogene Hasselbach im Juli 2008 bei der Beerdigung des Neonazikaders Friedhelm Busse in Patriching bei Passau eine Sachbeschädigung begangen habe. Hasselbach sei, nachdem andere Neonazis einen Journalisten umringt, niedergeschlagen und schwer verletzt hatten, auf dessen am Boden liegendes Fotoobjektiv mit Schwung gesprungen, worauf es in viele Einzelteile zerborsten war. Der Sachschaden an Kamera und Objektiv betrug ca. 700 Euro. Einer der Gewalttäter, die dem Journalisten mehrere Rippen gebrochen hatten, wurde im Januar 2009 vom Amtsgericht Eggenfelden zu einer einjährigen Jugendfreiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. 

Vom Gericht geladene Polizeibeamte erzählten, wie sie die Sachbeschädigung durch Hasselbach beobachtet und die Festnahme durchgeführt hatten. Der geschädigte Journalist habe auf und vor dem Friedhof St. Korona in Patriching – im Gegensatz zu den Behauptungen Hasselbachs – keinerlei provokatives Verhalten gezeigt. In seiner Zeugenaussage verwies der damals angegriffene baden-württembergische Reporter auf Drohungen gegen seine Person und zunehmende Angriffe gegen Medienvertreter_innen durch Neonazis. Nicht zuletzt ein Text des neonazistischen „Deutschen Rechtsbüros“ suggeriere der Szene, dass Fotograf_innen und Kamerateams straffrei angegriffen und ihre Ausrüstung zerstört werden dürften. 

Die Staatsanwältin forderte in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung und begründete dies u. a. mit generalpräventiven Überlegungen. Man könne es nicht hinnehmen, dass auf Veranstaltungen Journalisten angegriffen werden. Außerdem sei die Tat wie schon viele andere von Hasselbachs Delikten „Ausfluss seiner rechten Gesinnung, die er weiter verfolgt“, und trotz offener Bewährung erfolgt. Hasselbach hatte sich bis zur Urteilsverkündung recht sicher gewähnt und folgte der Verhandlung mit betont gelangweilter Haltung. Er vertraute offenbar ganz seinem Rechtsbeistand André Picker (Dortmund), den er zuletzt am 3. Februar zu einer „Rechtsschulung“ für die Neonaziszene nach München eingeladen hatte. Der Szene-Anwalt (und „Pro-NRW“-Vorstandsmitglied) Picker verrannte sich mit einer bestenfalls noch als kreativ zu bezeichnenden Verteidigungsstrategie. Man könne ja nicht mit Sicherheit ausschließen, so Picker, dass das Objektiv gar nicht funktioniert habe. Einen nicht funktionierenden Gegenstand könne man nicht mit Vorsatz zerstören, es komme also allenfalls eine fahrlässige, nicht strafbare Sachbeschädigung in Betracht, begründete er allen Ernstes seinen Antrag auf Freispruch. 
Vergeblich: Die mit Amtsrichterin und zwei Schöffen besetzte Kammer verurteilte Philipp Hasselbach wegen vorsätzlicher und vollendeter Sachbeschädigung zu einer dreimonatigen Freiheitsstrafe und zur Übernahme aller Kosten des Verfahrens. Aus dem Bewährungsversagen leite sich eine negative Sozialprognose her, die Strafe könne also nicht zur Bewährung ausgesetzt werden.

 

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