Drücke "Enter", um den Text zu überspringen.

Bayerischer VGH bestätigt Verbot von Heß-Gedenkmarsch

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in einer Entscheidung vom Mittwoch 6. August das Verbot des neonazistischen Heß-Gedenkmarsches 2008 in Wunsiedel bestätigt. Der Eilantrag des Anmelders und NPD-Funktionärs Jürgen Rieger wurde abgelehnt.

Zur Begründung führt das Gericht in einer Pressemitteilung unter anderem aus:

"Nach Auffassung des BayVGH offenbare die Gesamtwürdigung der dem Veranstalter zuzurechnenden Äußerungen u.a. in dem Informationsblatt zu der entsprechenden Gedenkveranstaltung des Jahres 2003 vor dem Hintergrund der äußeren Begleitumstände die Billigung des nationalsozialistischen Unrechtsregimes. Wenn in dem erwähnten Informationsblatt formuliert werde, dass jedem "aufrechten Deutschen bewusst sein muss, dass an Rudolf Heß das größte Unrecht in der niedergeschriebenen Geschichte der Menschheit begangen wurde", und der Antragsteller Rudolf Heß in seiner Beschwerde als "Märtyrer des Friedens" bezeichne, würden zahllose Menschenrechtsverletzungen des nationalsozialistischen Regimes einschließlich der Ermordung der Juden und anderer Bevölkerungsgruppen auf unerträgliche Weise bagatellisiert."

Jürgen Rieger hat nun wie in den Jahren zuvor noch die Möglichkeit das Bundesverfassungsgericht anzurufen.

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen