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Arbeitslosengeld erschlichen: Bewährungsstrafe für Bordin

München. Zu sechs Monaten Haft mit Bewährung hat heute das Landgericht München I im Berufungsverfahren den Neonazi Norman Bordin verurteilt. Der NPD-Funktionär hatte laut Urteil Arbeitslosengeld erschlichen, obwohl er einen Job hatte und Einkommen bezog.

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Norman Bordin (Mitte) mit Felix Benneckenstein (re.) bei einer Mahnwache am 8.08.06

Norman Bordin bei einer Mahnwache In erster Instanz hatte ihn das Münchner Amtsgericht im Dezember 2006 zu vier Monaten ohne Bewährung verurteilt. Sowohl Bordin als auch die Staatsanwaltschaft hatten gegen das Urteil Berufung eingelegt. Wieder stritt Bordin den Vorwurf des Betrugs ab: die Überweisungen der Arbeitsagentur für zwei Monate will er nicht bemerkt haben, weil sich seine Frau um die Kontoauszüge kümmere. Insgesamt 982 Euro soll er im August und September 2004 unrechtmäßig bezogen haben.

Seinen Job bei einer Tankstelle will er ordnungsgemäß per Brief angemeldet haben. Bordins Rechtsvertreter, der Szene-Anwalt Günther Herzogenrath-Amelung, fuhr gar eine Verschwörungstheorie auf: ein Mitarbeiter der Agentur könnte den Brief „in den Reißwolf“ geworfen haben, um den Neonazi ins Unrecht zu setzen. „Man will ihm endlich mal eine kriminelle Strafe verpassen“, zitiert die Süddeutsche Zeitung den Rechts-Anwalt aus Regensburg.

Dabei hat Bordin mittlerweile schon mehr als genug auf dem Kerbholz. Sein Strafregister weist neun Einträge auf, mehr als drei Jahre saß er bereits hinter Gittern. Der Staatsanwalt erkannte als Motiv „Geldgier“ und beantragte zwar sechs Monate Haft. Jedoch wollte er jedoch auch eine „günstige Sozialprognose“ erkennen, weil Bordin eine Stelle in Aussicht und eine Familie zu versorgen habe. In den vergangenen Jahren war Bordin zumeist arbeitslos, zuletzt hatten er und seine Familie vom Staat monatlich 1570 Euro Unterstützung bezogen.

Der Neonazi mit der „günstigen Sozialprognose“ ist mittlerweile stellvertretender Bundesvorsitzender der NPD-Jugend „Junge Nationaldemokraten“ (JN) und NPD-Landesvorstandsmitglied. Im Gerichtssaal unterstützen ihn laut dem Zeitungsbericht „zahlreiche Gesinnungsgenossen“. Darunter waren auch einige, die gemeinsam mit Bordin am Wochenende zur Beerdigung des Nazis Friedhelm Busse nach Passau gereist waren. Im Anschluss an die Beerdigung des Nazi-Kameraden samt aufgelegter Hakenkreuz-Fahne war ein Journalist brutal zusammengeschlagen worden.

Bordins Anwalt forderte Freispruch, doch das Gericht folgte der Staatsanwaltschaft. Zusätzlich zur Bewährungsstrafe muss er 80 Arbeitsstunden als Bewährungsauflage ableisten. Herzogenrath-Amelung kündigte noch im Gerichtssaal Revision beim Oberlandesgericht an.

 

[Der Artikel erschien erstmals am 30.07.08 auf redok.de. Die Veröffentlichung auf aida-archiv.de erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Autors] 

 

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