Bamberg/München. Erneut wollte die NPD den Hegel-Saal in Bamberg heimsuchen, doch für die am 14. September geplante Veranstaltung zur Landtagswahl muss sich die Partei einen anderen Raum suchen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) verweigerte der NPD den Saal, weil an dem Tag nebenan die Bamberger Symphoniker ein Konzert geben.
Das Verwaltungsgericht (VG) Bayreuth hatte mit Entscheidung vom 18. März 2008 noch der NPD den Saal zugesprochen. Der BayVGH entsprach jedoch in seiner gestern gefällten Entscheidung der Beschwerde der Stadt Bamberg.
Zwar müsse die NPD aus Gründen der Gleichbehandlung grundsätzlich in Räume der Konzert- und Kongresshalle eingelassen werden, weil dort auch schon andere Parteien getagt hatten, aber dieser Anspruch sei am 14. September ausgeschlossen, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Der benachbarte Joseph-Keilberth-Saal sei an diesem Tag bereits für ein Abonnement-Konzert der Bamberger Symphoniker vergeben gewesen und beide Veranstaltungen würden sich überschneiden. "Mit Blick auf den Charakter der beabsichtigten NPD-Wahlveranstaltung" wäre ein Konflikt mit dem Konzert unvermeidlich, so der BayVGH. Der Stadt Bamberg sei darin zuzustimmen, dass eine räumliche Trennung mit zumutbarem Aufwand nicht zu bewerkstelligen sei.
An dem von der NPD vorgeschlagenen Ersatztermin am 19. September sei der Keilberth-Saal ebenfalls bereits belegt, und auch hinsichtlich der weiteren Ersatztermine bestehe kein Anspruch auf Überlassung der Stadthalle, hieß es heute in einer Mitteilung des Verwaltungsgerichtshofs.
[Der Artikel erschien erstmals am 18.06.08 auf redok.de. Die Veröffentlichung auf aida-archiv.de erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Autors]
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