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Erste Nürnberger Ermittlungen eingestellt

Nürnberg. Das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wegen Beleidigung gegen den Vorsitzenden der Israelitischen Kultusgemeinde Nürnberg, Arno Hamburger, den Nürnberger Oberbürgermeister Ulrich Maly (SPD) und den Bamberger Bundestagsabgeordneten Thomas Silberhorn (CSU) ist eingestellt worden. Beleidigt gefühlt hatte sich der bayerische NPD-Chef Ralf Ollert. Noch nicht entschieden ist über eine weitere NPD-Strafanzeige gegen den Liedermacher Konstantin Wecker.

Hamburger hatte im Umfeld einer Demonstration gegen die NPD in Gräfenberg während eines Pressegesprächs von der NPD als "Verbrecher-Partei" gesprochen, die verboten gehöre. Maly hatte ebenfalls in Gräfenberg die Mitglieder der NPD als "Rechtsextremisten" bezeichnet, Silberhorn hatte NPD-Mitglieder "Neonazis" genannt.

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft handelt es sich bei den Äußerungen von Arno Hamburger um Beiträge zur öffentlichen Meinungsbildung, die zur Wahrnehmung berechtigter Interessen gemacht wurden. Darin enthaltene Ehrverletzungen seien deshalb nicht strafbar. Hamburger habe sich zu den politisch hoch umstrittenen Fragen des NPD-Verbots, der Parteienfinanzierung und der Zulässigkeit von Versammlungen rechter Gruppierungen geäußert.

Meinungskundgaben bei Pressegesprächen und auf Kundgebungen dürften mit plakativen und auch überspitzten Aussagen verdeutlicht werden, da nur auf diese Weise hinreichende Aufmerksamkeit erlangt werden könne. Die NPD als politische Partei beteilige sich selbst durch regelmäßige Kundgebungen an dem Prozess der öffentlichen Meinungsbildung und habe sich damit aus eigenem Entschluss den Bedingungen des Meinungskampfes unterworfen, so die Staatsanwaltschaft.

Auch bei den Äußerungen von Maly und Silberhorn geht die Anklagebehörde von der Wahrnehmung berechtigter Interessen aus. Maly habe nur ausgedrückt, dass die NPD nach seiner Auffassung dem äußeren rechten politischen Spektrum zuzuordnen sei; Silberhorn habe lediglich zum Programm der NPD Stellung genommen und damit einen Beitrag zur politischen Meinungsbildung geleistet.

Noch nicht entschieden hat die Staatsanwaltschaft offenbar über die erst vor wenigen Tagen angekündigte Ollert-Anzeige gegen den Liedermacher Konstantin Wecker und dessen Konzertpublikum, die bei einem Konzert in Erlangen gemeinsam gerufen hatten: "Die NPD ist ein braunes Pack und eine Verbrecherbande".

[Der Artikel erschien erstmals am 21.11.07 auf redok.de. Die Veröffentlichung auf aida-archiv.de erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Autors]

 

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