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10. März 2019

Regensburg. Am Sonntagnachmittag kontrollieren Bundespolizist_innen einen 25-Jährigen am Hauptbahnhof. Dabei stellt sich heraus, dass gegen den Mann seit Mitte Februar wegen Nichtbegleichung einer Geldstrafe wegen Leistungserschleichung ein Haftbefehl besteht. Außerdem fällt den Beamt_innen auf, dass der 25-Jährige auf der linken, hinteren Kopfhälfte öffentlich sichtbar ein Hakenkreuz-Tattoo trägt. Quelle: Artikel des „Wochenblatts“ (Online-Version, www.wochenblatt.de) vom 11. März 2019.

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