Hakenkreuz und Schwarze Sonne
Den Verlautbarungen der „Bürgerinitiative Ausländerstopp“ auf ihrer Internetseite zufolge haben sich angeblich viele interessierte Bürger am Tag der Eröffnung die Räumlichkeiten zeigen lassen. Etliche dem a.i.d.a.-Archiv zugespielte Bilder (deren Urheber von uns nicht ermittelt werden konnte) sagen jedoch etwas anderes aus:
Vor Karl Richter und bekannten Neonazis aus München, Oberbayern und der Schweiz trat der einschlägig bekannte „Liedermacher Rebell“ aus München auf, der der Neonazitruppe „Nationale Solidarität Bayern“ angehört. Es scheint sich dann ein bei Kameradschaftstreffen übliches Saufgelage entwickelt zu haben und dieses lief, wie so oft in der Münchner Neonaziszene, auf eine halbnackte Tattoo-Show hinaus.
Das eben frisch gebackene BIA-Vorstandsmitglied Ron Appelt, im Jahr 2009 Bundestagskandidat der NPD im Kreis Starnberg, fiel beim allgemeinen Oberkörperfreimachen mit einer ganz besonderen Tättowierung auf: Ein Wehrmachts-Landser, der offensichtlich eine Hakenkreuzfahne im Arm hält. Der bei der „Bürgerinitiative Ausländerstopp“ für die Interessenten- und Mitgliederbetreuung zuständige NSB-Aktivist Stephan Wörle betätigte sich mit nacktem Oberkörper – und der „Schwarzen Sonne“ der SS auf der Schulter – als Bierverkäufer. Schliesslich musste ja auch Geld für die 815 Euro Kaltmiete plus Nebenkosten reinkommen.
Das vorläufige Aus
Solch Abende in den Räumen der BIA gehören nun jedoch der Vergangenheit an. Auch die von der Münchner Neonaziszene im Vorfeld ihres geplanten Aufmarsches am 13. November „in der eigenen Immobilie“ angekündigten Veranstaltungen können nicht mehr im Keller an der Drygalski-Allee stattfinden.
Die Hiobsbotschaft ereilte Karl Richter bereits Ende August, ausgesprochen von der Lokalbaukommission: Auf Grund der geplanten bzw. bereits durchgeführten Aktivitäten in den BIA-Räumen ergebe sich eine baurechtlich relevante Nutzungsänderung, für die keine Genehmigung vorliege. Akute Fragen des Brandschutzes, der Belüftung, der Lichtverhältnisse, der PKW-Stellplätze etc. begründeten eine Nutzungsuntersagung binnen weniger Tage.
Das heißt, die frisch renovierten Räume dürfen in Zukunft allenfalls noch als Lager benutzt werden. Karl Richter verbleibt zwar die Möglichkeit, vor dem Verwaltungsgericht gegen das Nutzungsverbot zu klagen, dies hat aber keine aufschiebende Wirkung. Nach a.i.d.a. vorliegenden Informationen versucht der Vermieter zur Zeit obendrein, auf zivilrechtlichem Weg das Mietverhältnis ganz zu beenden.
Das Vorhaben, mit der Anmietung einer Immobilie zum weiteren Ausbau neonazistischer Strukturen in München beitzutragen, hat sich somit zu einem Desaster für die Szene entwickelt. Innerhalb von nur vier Monaten haben die Münchner Neonazis nicht nur zwei Objekte faktisch verloren; Sie haben auch eine Menge Zeit und Geld investiert – für nichts.
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