Der erste Prozess gegen die neonazistischen Schläger
Am Mittwoch, 21. Januar 2009 stand mit dem Eggenfeldener Benjamin B. der erste der ermittelten Angreifer vor Gericht. Weil der Angeklagte zur Tatzeit noch Heranwachsender war, fand der Prozess abgetrennt von den anderen Verfahren nicht in Passau, sondern vor dem Jugendschöffengericht am Amtsgericht in Eggenfelden statt. B., zur Tatzeit Aktivist im NPD-Kreisverband Rottal-Inn, gestand im Prozess seine Beteiligung am Angriff sofort ein, er habe sich „mitreißen lassen“ von den anderen Schlägern und habe dem am Boden liegenden Journalisten „mehrere Tritte in die Seite gegeben“. Auch die geladenen Polizeibeamten bestätigten, B. als einen der Angreifer beim Zutreten gesehen zu haben. Bereits 2006 und 2007 war B., der sich im September 2008 von der NPD gelöst haben will, wegen Körperverletzungsdelikten vor Gericht gestanden. Der Staatsanwaltschaft sprach im Plädoyer davon, dass der Rechtsstaat solche massiven Angriffe auf die Meinungs- und Pressefreiheit nicht hinnehmen könne und forderte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten, die noch zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Das mittlerweile rechtskräftige Urteil folgte dann weitgehend dieser Argumentation. Dern Angeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird, verurteilt. Zusätzlich wurden vom Jugendschöffengericht 100 Stunden gemeinnütziger Tätigkeit und eine Geldbuße von 1000 Euro als Bewährungsauflage verhängt. „Der Angeklagte“, hieß es in der mündlichen Urteilsbegründung, habe „die Versammlungsfreiheit ausgenutzt“ für eine „feige aus der Menge heraus“ begangene „brutale Tat“.
NPD hetzt weiter
Unmittelbar nach dem Bekanntwerden des Angriffs auf den Journalisten im Sommer letzten Jahres hatte der Leiter der NPD-“Rechtsabteilung“, der Berliner Teppichhändler Frank Schwerdt, für die Homepage der NPD einen den Reporter diffamierenden Text verfasst. Nicht die Neonazis hätten den Reporter angegriffen, sondern der als „Hetzer“ bezeichnete Journalist habe sich die Verletzungen selbst zugefügt, hieß es darin allen Ernstes. Andreasch habe sich nämlich, so Schwerdt, in den Trauerzug gedrängt und dort um sich geschlagen und getreten und dabei selbst verletzt. Dies war nicht die einzige Lüge Schwerdts: Der von der NPD z. T. auch als Pressemitteilung versandte Text vom 28. Juli 2008 kündigte desweiteren verschiedene Strafanzeigen der NPD gegen den angegriffenen Journalisten an. Diese Erwähnung sollte den Reporter wohl zusätzlich einschüchtern oder in der Öffentlichkeit unglaubwürdig machen. Bis heute, ein halbes Jahr nach dem Neonazi-Angriff, hat die NPD keine einzige dieser damals angekündigten Strafanzeigen tatsächlich bei Polizei oder Staatsanwaltschaft eingereicht. Der diffamierende Text von Frank Schwerdt ist jedoch, auch nach dem eindeutigen Urteil von Eggenfelden, noch immer auf der Homepage der NPD-Bundespartei abrufbar.
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