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Holocaustleugner vor dem Münchner Landgericht

Der notorische Holocaustleugner und Neonazi Horst Mahler steht ab 12. Januar 2009 wieder einmal vor Gericht. Diesmal muss sich der ehemalige NPD-Anwalt vor dem Münchner Landgericht II wegen Volksverhetzung in fünf Fällen verantworten.
Parallel zu diesem Verfahren steht der mehrfach verurteilte Mahler auch in Potsdam und in Landshut wegen den selben Vorwürfen vor Gericht. Der Prozess in Landshut ist eine Berufungsverhandlung, nachdem Mahler im Frühjahr vom Amtsgericht Erding wegen Volksverhetzung zu zehn Monaten Gefängnis verurteilt wurde.

Jan. '08: Mahler in Mannheim beim Prozess gegen S. Stolz (Foto: R. Andreasch)
Jan. ’08: Mahler in Mannheim beim Prozess gegen S. Stolz (Foto: R. Andreasch)
Beim dritten Verhandlungstag am 23. Dezember 2008 versuchte Mahler vor zahlreich erschienenen Sympathisanten wie so oft schon vorher den Gerichtssaal zur Propagandabühne umzufunktionieren. Insgesamt über 100 „Beweisanträge“ stellte Mahler in dem Verfahren bereits um, so berichtet die Passauer Neue Presse (PNP), bei Richter und Schöffen den Glauben an den Holocaust zu erschüttern. Gegen Mahlers Anwalt Ludwig Bock wurde im Prozessverlauf ebenfalls ein Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung angekündigt, schreibt die PNP weiter.

Die sich selbst verharmlosend „Revisionisten“ nennenden Auschwitzleugner versuchen immer wieder gegen sie stattfindende Gerichtsverhandlungen zu nutzen, um ihre Propaganda zu verbreiten. Dabei bringen sie sich z. B. gegenseitig mittels eines Beweisantrages als „wissenschaftliche Gutachter“ vor Gericht ein und versuchen so,  die Verfahren zu einem Forum für ihre Hetze umzufunktionieren.
Die Leugnung der Verbrechen des Holocaust reicht von einer kompletten Leugnung der Existenz von Konzentrationslagern, der Behauptung die Gaskammern seien erst nach dem Krieg von den Alliierten für Propagandazwecke und „für Touristen“ errichtet worden, Rechenexempeln über die Anzahl der Opfer bis hin zu Versuchen, nachzuweisen, dass aus physikalischen, chemischen oder anderen naturwissenschaftlichen und technischen Gründen es unmöglich gewesen sein soll, einen Völkermord in einem derartigen Ausmaß durchzuführen.

Diese Kampagne begleitet eine Flut von Propagandamaterial und Hetzschriften (z. B. der sogenannte „Leuchter-Report“),  provokative Aktionen und pseudo-wissenschaftliche Kongresse und Veranstaltungen, die der Holocaustleugnung ein seriöses Image geben soll.

Zum Thema  „Holocaustleugnung“ findet zwischen den unterschiedlichsten extrem rechten Gruppierungen und Einzelpersonen weltweit eine Koordination und Kooperation statt. Ziel ist unter anderem die schleichende Rehabilitierung des Nationalsozialismus sowie die Aufhebung des NSDAP-Verbots. Dieses Ziel verfolgte auch der 2003 unter anderem von Horst Mahler mitgegründete „Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten“ (VRBHV), der im Mai 2008 als verfassungsfeindlich verboten wurde.

Für den Prozess, der knapp zwei Wochen vor dem „Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus “ (Holocaustgedenktag) beginnt, sind vorerst fünf Verhandlungstage angesetzt. Er findet unter starken Sicherheitsmaßnahmen statt.

 

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