Das Bundesverfassungsgericht hat soeben in einem Eilverfahren die Aufhebung des Demonstrationsverbotes in Wunsiedel auch für 2008 abgelehnt. Damit ist der Anmelder des Neonazi-Aufmarsches Jürgen Rieger zum vierten Mal in Folge gescheitert.
Gleichzeitig erklärten die Richter aber, dass über eine Reihe grundsätzlicher Fragen, wie z.B. die Rechtsgültigkeit des §130 Abs. 4 noch nicht abschließend entschieden sei. Weil von dem geplanten Gedenkmarsch für den Hitler-Stellvertreter Heß aber die Gefahr der Störung des "öffentlichen Friedens" ausginge, müsse dieser zunächst verboten bleiben.