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Handreichung für Gastwirte und Saalvermieter

Immer mehr Gastwirte und Saalvermieter entschließen sich neonazistischen und extrem rechten Gruppierungen wie z. B. der NPD oder der „Bürgerbewegung Pro München“ keine Räume mehr für deren Veranstaltungen zur Verfügung zu stellen. In einer Handreichung für Gastwirte in München und Umgebung zum Umgang mit Neonazis und extrem rechten Gruppierungen hat a.i.d.a. nun Tipps und Hinweise zusammengestellt, wie Wirte und Saalvermieter solche Veranstaltungen in ihren Räumen am besten verhindern können.

2008 sind Kommunal- und Landtagswahlen in Bayern. Deshalb ist davon auszugehen, dass diese Organisationen in den nächsten Monaten verstärkt Räumlichkeiten für ihre Propaganda- und Hetzveranstaltungen suchen. Dabei kommt es nicht selten dazu, dass sich extrem rechte Organisationen einer Mittelsperson bedienen, die als Privatperson für eine angeblich private Veranstaltung bzw. Feier Räumlichkeiten anmietet.

Kommt es zu einer solchen Situation, haben Wirte immer wieder Angst – so unsere Erfahrung – den Mietvertrag über die überlassenen Räume fristlos zu kündigen und von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen, weil sie Schadensersatzklagen fürchten. Die herbeigerufene Polizei stellt sich oftmals auf den Standpunkt, bei nicht öffentlichen Veranstaltungen könne sie nicht eingreifen.

Um unliebsame Mieter und auch den nicht gewollten Gebrauch von Räumlichkeiten zu vermeiden, kann bereits der Mietvertrag über die Gebrauchsüberlassung von Räumen entsprechend gestaltet werden. Dies ist z. B. dadurch möglich, dass im Mietvertrag der Mietzweck genau bezeichnet wird. Darüber hinaus kann im Mietvertrag eine Klausel aufgenommen werden, die dem Vermieter ein sofort wirksames fristloses Kündigungsrecht einräumt, wenn die Veranstaltung oder private Feier z. B. dazu benutzt wird:

– neonazistisches und rassistisches Gedankengut zu verbreiten.
– Musik mit neonazistischem Inhalt abzuspielen oder live aufzuführen.
– Kennzeichen faschistischer Organisationen zu zeigen.
– volksverhetzende Reden zu halten, Aufstachelung zum Rassenhass zu betreiben
– den Hitlergruss zu zeigen und Sieg-Heil zu rufen.

Wer keine Räume an Neonazis und extrem rechte Gruppierungen vermieten möchte, hat also Möglichkeiten, sich gegenüber solchen Mietern zu schützen und entsprechende Veranstaltungen auch zu verhindern, insbesondere wenn die in der Handreichung genannten Möglichkeiten zur Vertragsgestaltung genutzt werden.

Download der Handreichung

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