Die extrem rechte "Bürgerbewegung Pro München" ist mit ihrem Versuch den Münchner Oberbürgermeister Christian Ude wegen Verleumdung bzw. übler Nachrede vor Gericht zu bringen gescheitert. Die Staatsanwaltschaft München I hat die Ermittlungen nun wegen eines fehlenden hinreichenden Tatverdachts eingestellt.
OB Ude hatte Anfang März 2007 geäußert: "(…) dass Pläne neonazistischer Organisationen bekannt geworden sind, unter der irreführenden Firmierung 'Pro München'zu den Kommunalwahlen anzutreten. Dabei sind bereits Akteure in Erscheinung getreten, die in ausländerfeindliche Gewalttaten und antisemitische Anschlagsvorbereitungen verwickelt waren." Diese Bemerkung zielte auf die Anwesenheit der NPD-Funktionäre Norman Bordin und Roland Wuttke bei der Gründungsversammlung von "Pro München" ab (a.i.d.a. berichtete). Die extrem rechte Gruppierung die derzeit auf Grund von Differenzen angestrengt bemüht ist sich von der NPD abzusetzen, fühlte sich diffamiert und strengte ein Ermittlungsverfahren gegen das Stadtoberhaupt an. In einer weiteren Stellungnahme des Oberbürgermeisters vom 2. Oktober 2007, sieht sich dieser nun nach der Einstellung des Verfahrens in seinen Aussagen voll und ganz bestätigt. Ude verweist zudem auf eine Rede des (damals noch) Innenministers Günther Beckstein bei der Vorstellung des bayerischen Verfassungsschutzberichtes von 2006 am 28. März 2007. Beckstein sagte dabei zu "Pro München": "Es zeigt sich hier sehr deutlich, dass die rechtsextremistische Ausrichtung ihrer Gründer durch das Etikett bürgerschaftlichen Engagements verbrämt werden soll.