Seit März 2005 ist die Verletzung der Würde der NS-Opfer strafbar. Dies sei der Fall, wenn Heß als „Märtyrer des Friedens“ dargestellt werde. Das Täter-Opfer-Verhältnis werde geradezu auf den Kopf gestellt, „da einer der maßgeblichen Repräsentationsfiguren des Dritten Reiches selbst als Märtyrer und Opfer dargestellt wird“. Damit werde die Würde der Opfer in nicht hinnehmbarer Weise beeinflusst, betonte das Gericht.
Laut Berichterstattung der Jungen Welt rechnet Wunsiedeler Landrat Peter Seißer allerdings damit, dass die Organisatoren gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen werden. Rechtsanwalt Jürgen Rieger, der Anmelder des alljährlichen Neonazi-Aufmarsches kann gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bayreuth Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München einlegen.