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19. Januar 2018

Füssen (Lkr. Ostallgäu). Ein 36-Jähriger gibt im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses drei Schüsse mit einer Gaspistole in Richtung dreier afghanischer Geflüchteter ab. Neben psychischer Belastungen erleiden die Männer im Alter zwischen 18 und 28 Jahren teilweise Ohrenschmerzen und eine Augenreizung.

Im Strafprozess, der Ende Juni 2018 stattfindet, erklärt der 36-jährige Füssener der „Allgäuer Zeitung“ zufolge, die Schüsse als „Warnschüsse in akuter Bedrängnis“ abgegeben zu haben. Die Richterin folgt dieser Argumentation jedoch nicht. Zeug_innen berichten, dass sich einer der Afghanen eine Schnittverletzung im Haus zugezogen habe, nach eigenen Angaben wollten sich die drei jungen Männer daraufhin in ein Krankenhaus begeben. Schließlich sei der 36-Jährige unvermittelt im Treppenhaus erschienen und habe die Männer mit seinem Handy gefilmt. Nachdem die Afghanen dem Mann das Handy kurz darauf weggenommen, aber dann wiedergegeben hätten, habe der Füssener mit der Gaspistole drei Mal abgedrückt. Die Zeitung berichtet: „Eine der Afghanen geriet offenbar derart in Panik, dass er versuchte, ein Fenster zu öffnen und aus dem vierten Stock zu springen.“ Auch, weil anfangs nicht klar gewesen sei, dass es sich um eine Schreckschusspistole handelte.

Die Richterin verurteilt den bis dahin „unbescholtenen“ Familienvater zu acht Monaten auf Bewährung und einer Geldauflage in Höhe von 1000 Euro. Zudem wird die Schreckschusswaffe, die der Angeklagte legal besaß, eingezogen.

Quelle: Artikel auf www.allgaeu-rechtsaussen.de vom 4. Juli 2018.

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