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23. Juli 2021

Rehau (Lkr. Hof). Wie die „Frankenpost“ berichtet, steht ein 44-Jähriger Rehauer wegen unerlaubten Besitzes von Schuss- und Kriegswaffen vor dem Hofer Schöffengericht. Bei einer Wohnungsdurchsuchung im Oktober 2019, die nach einem anonymen Tipp erfolgt war, hatten Beamt_innen der Kriminalpolizei ein massives Waffenarsenal sowie mehrere NS-Devotionalien aufgefunden:

  • zwei funktionsfähige Maschinengewehre (ein MG42 aus dem zweiten Weltkrieg und ein MG53 aus dem Jugoslawienkrieg), dazu drei passende Ersatzläufe
  • sieben funktionsfähige, großkalibrige Repetiergewehre mitsamt sechs passender Verschlüsse und Munition
  • eine Vorrichtung zur Montage eines Maschinengewehrs auf einem Fahrzeug sowie einen „ziemlich gut restaurierten“ Jeep
  • eine aufgehängte NSDAP- und SS-Fahne

Auf dem Handy des 44-Jährigen stößt die Polizei zudem auf eine sogenannte „Todesliste“ mit Telefonnummern und Adressen prominenter Politiker_innen der Parteien „DIE LINKE“ und „B90/Die Grünen“. Laut „Frankenpost“ habe der Angeklagte behauptet, die Adressliste von einem „ehemaligen Bundeswehr-Kameraden“ bekommen zu haben, zu dem der 44-Jährige sodann laut eigener Aussage „umgehend den Kontakt abgebrochen habe“.

Der Rehauer, der in der Vergangenheit wegen unerlaubten Waffenbesitzes bereits ein Strafverfahren gehabt hatte, wird schließlich zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten sowie zu einer Bewährungsauflage von 3.500 Euro verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten ohne Bewährung beantragt. Für den Angeklagten habe laut „Frankenpost“ im Prozess u.a. gesprochen, dass dieser nicht vorbestraft gewesen sei und eher den Anschein eines „Sammlers“ und nicht den Eindruck, „bald in den Krieg ziehen“ zu wollen, vermittelt habe. Der reine Besitz der Adressliste und der NS-Fahnen sei zudem, anders als die Weitergabe oder öffentliche Präsentation, nicht strafbar.

Quelle: Artikel der „Frankenpost“ (Printausgabe) vom 24. Juli 2021.

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