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20. April 2019

Günzburg (Lkr. Günzburg). Das Portal „Allgäu Rechtsaußen“ berichtet im Nachhinein von einer rassistisch motivierten Körperverletzung und der gerichtlichen Verurteilung gegen den Täter:

„Am 20. April 2019 gegen 20.30 Uhr fühlte sich der damals 24-Jährige aus Deisenhausen laut Anklage durch drei junge Männer gestört, die am Bahnhof Günzburg in der Nähe des Fahrkartenautomaten standen und Musik hörten. Deshalb sei er zu der Gruppe gegangen und habe den später Geschädigten aufgefordert, die Musik auszuschalten. Dabei beschimpfte er den Geschädigten rassistisch als ‚Scheißkanacke‘ und ‚Scheißausländer‘, so der Vorwurf. Der Geschädigte weigerte sich zunächst, die Musik auszuschalten. Plötzlich und unvermittelt schlug der Angeklagte nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft darauf den Geschädigten mit seiner Faust ins Gesicht, wodurch dieser leichte Schwellungen und Schmerzen erlitt. Dafür verurteilte ihn das Amtsgericht am 12. Dezember 2019 wegen Körperverletzung und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung. Lässt er sich in den kommenden Monaten erneut etwas zu Schulden kommen, drohen dem Deisenhausener sechs Monate Gefängnis. Das Urteil ist rechtskräftig.“

Quelle: Artikel auf www.allgaeu-rechtsaussen.de vom 3. Januar 2020.

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