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12. März 2016

Geretsried/Wolfratshausen (Lkr. Bad Tölz-Wolfratshausen). Der AfD-Kreisverband Oberbayern Süd organisiert auf dem Neuen Platz in Geretsried eine Demonstration unter dem Motto „Das Oberland steht auf!“. Zu der Kundgebung finden sich rund 300 Anhänger_innen der rechten Partei ein, etwa 1200 Menschen demonstrieren zeitgleich dagegen. Neben AfD-Funktionär_innen wie dem bayerischen Landesvorsitzenden Petr Bystron ist an diesem Samstag auch der dort für einen Live-Musikauftritt gebuchte, extrem rechte Rapper „Chris Ares“ (mit bürgerlichem Namen Christoph Z.) auf der AfD-Veranstaltung anwesend.

Im Vorfeld unterziehen eingesetzte Polizeibeamt_innen einen Teil der Anwesenden Personalien- und Taschenkontrollen. Wie die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet, händigt Z. den Beamt_innen auf Nachfrage, ob er „verbotene Gegenstände“ mit sich trage, ein Pfefferspray aus. Die Polizei konfisziert das nach §27 des bayerischen Versammlungsgesetzes u.a. bei Demonstrationen als „Bewaffnung“ verbotene Spray daraufhin und nimmt Z.’s Personalien auf. Laut Polizeiprotokoll soll er als Begründung für das Mitführen des Pfeffersprays gesagt haben, „dass man heutzutage mit den vielen Asylanten sowas brauche“.

Wegen des Verstoßes erhält der ehemalige Akteur des extrem rechten „Bündnis Deutscher Patrioten“ im Nachhinein einen Bußgeldbescheid in Höhe von 1500 Euro. Weil der Musiker jedoch Einspruch gegen die Forderung einlegt, kommt es 10. Oktober 2016 zur Verhandlung vor dem Amtsgericht Wolfratshausen, bei der Z.’s Anwältin auf Einstellung des Verfahrens plädiert. Als der Amtsrichter, so die „Süddeutsche Zeitung“, jedoch andeutet, dass „die Strafe bei einer Verurteilung nur noch höher ausfallen werde“, akzeptiert Z. den Strafbefehl über die 1500 Euro schließlich und zieht den Einspruch zurück. Quelle: Artikel der „Süddeutschen Zeitung“ (Online-Version, www.sueddeutsche.de) vom 10. Oktober 2016.

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