Nürnberg. Ein 38-jähriger Russland-stämmiger Bewohner einer Asyl-Unterkunft steht am Montag gegen 9.15 Uhr auf dem Durchgangsbalkon des Gebäudes. Dabei ist ein auf seinem Bein tätowiertes Hakenkreuz deutlich sichtbar. Weil er das nach §86a StGB verbotene Zeichen in der Öffentlichkeit zeigt, wird er vorübergehend von der Polizei festgenommen und wegen des „Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ angezeigt. Quelle: Artikel der „Nürnberger Nachrichten“ (Online-Version, www.nordbayern.de)