Drücke "Enter", um den Text zu überspringen.

1. Juli 2019

Nürnberg. Ein 38-jähriger Russland-stämmiger Bewohner einer Asyl-Unterkunft steht am Montag gegen 9.15 Uhr auf dem Durchgangsbalkon des Gebäudes. Dabei ist ein auf seinem Bein tätowiertes Hakenkreuz deutlich sichtbar. Weil er das nach §86a StGB verbotene Zeichen in der Öffentlichkeit zeigt, wird er vorübergehend von der Polizei festgenommen und wegen des „Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ angezeigt. Quelle: Artikel der „Nürnberger Nachrichten“ (Online-Version, www.nordbayern.de)

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen