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Gericht: Antifaschistisches Magazin LOTTA nicht mehr im Verfassungsschutzbericht

Die antifaschistische Zeitung LOTTA hat nach eigenen Angaben vor dem Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf einen Sieg errungen. Dem Verfassungsschutz (VS) Nordrhein-Westfalen/NRW wurde in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren demnach untersagt, die LOTTA in seinem Jahresbericht 2008 zu nennen.

Das VG Düsseldorf stellte in seinem Beschluss vom 3. Juni 2009 im Ergebnis fest: “Insbesondere geht [der Verfassungsschutz] selbst nicht davon aus, dass im Falle [der LOTTA] (..) oder auch nur bei einzelnen Autoren von Beiträgen in der ‘LOTTA’ verfassungsfeindliche Bestrebungen nachgewiesen sind.” Mit der Nennung der Zeitung LOTTA in seinem Bericht setzte sich der VS NRW über den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2005 hinweg, in dem dieses die herausragende Bedeutung der Pressefreiheit formulierte und dem Wirken des VS sehr enge Grenzen setzte.

Antifaschismus = Linkextremismus = Demokratiefeindlichkeit?

Die Pressesprecherin der LOTTA, Britta Kremers, erklärt dazu: “Ziel des VS ist offenkundig, den Begriff und die historische Tradition des Antifaschismus unter extremismustheoretischen Generalverdacht zu stellen: Antifaschismus = Linkextremismus = Demokratiefeindlichkeit, so die ebenso falsche wie ideologisch motivierte Zuschreibung. Damit sollen Projekte wie die antifaschistische Zeitschrift LOTTA ins politische und gesellschaftliche Abseits gedrängt und ihnen der Einsatz für demokratische Errungenschaften abgesprochen werden.”

Wer im VS-Bericht als “Extremist” markiert wird, bleibt in der Regel vom breiteren politischen Diskurs ausgeschlossen. Kritische Auseinandersetzungen mit den Wertungen der VS-Berichte gibt es nur sehr selten. “Das nicht nur in der wissenschaftlichen Forschung höchst umstrittene Extremismus-Konstrukt trägt dazu bei, gesellschafts- und staatskritische Ansätze im Umgang mit extrem rechten Erscheinungsformen zu diskreditieren”, so Kremers.

Die Diffamierungskampagne traf nicht nur LOTTA. Sowohl bundesweit als auch in NRW sind weitere Projekte betroffen. So zum Beispiel der Unrast-Verlag aus Münster, der ebenfalls als “linksextremistisch” bezeichnet wird. Dabei wird in der VS-Broschüre “Musik – Mode – Markenzeichen, Rechtsextremismus bei Jugendlichen” (5. Aufl., September 2008, S. 91, 162) sogar auf ein Buch aus diesem Verlag positiv verwiesen.

Die “LOTTA – antifaschistische Zeitung aus NRW” ist ein nichtkommerzielles Zeitungsprojekt und existiert seit 1999. Die Zeitung LOTTA erscheint vierteljährlich in einer Auflage von 1.000 Exemplaren mit 60 Seiten. Sie ist im Jahresabo zum Selbstkostenpreis von 13 Euro erhältlich (Einzelpreis 3,00 Euro) und wird zudem an zahlreiche MultiplikatorInnen, u.a. JournalistInnen, AutorInnen und BildungsreferentInnen, kostenlos abgegeben.

Das Hauptinteresse der Zeitung LOTTA gilt der extremen Rechten und der “Braunzone” in NRW nebst Hintergründen ihrer Aktivitäten, ihren Strukturen und ihren inhaltlichen Anknüpfungspunkten. Es finden sich in LOTTA darüber hinaus Berichte aus anderen Bundesländern, Artikel über bundesweite und internationale Entwicklungen sowie die Rubriken “Rassismus”, “Gesellschaft”, “Geschichte”, “Gesellschaft” und einige mehr. Jede Ausgabe hat außerdem einen Schwerpunkt, der sich auf 12 bis 18 Seiten einem besonderen Thema widmet.

LOTTA Nr. 35 mit einem ausführlichen Artikel zum Thema erscheint am 22.6.2009. Schwerpunkt der Ausgabe ist der “Mythos Varusschlacht und die Erfindung der deutschen Nation”. (…) Hier können Sie ein Portrait der LOTTA aus der Zeitschrift “Menschen machen Medien” lesen.

[Dieser Beitrag erschien zuerst am 12. Juni 2009 auf npd-blog.info. Die Veröffentlichung bei a.i.d.a. erfolgt mit freundlicher Genehmigung.]

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