Drücke "Enter", um den Text zu überspringen.

Geldstrafen wegen Heß-Aufklebern

Wegen Aufklebern mit dem Bild des Hitler-Stellvertreters Rudolf Heß hat das Amtsgericht Forchheim zwei führende bayerische Neonazis verurteilt. Erstmals wurde damit die im April 2005 neu eingeführte Erweiterung des Volksverhetzungs-Paragraphen auf solche Propagandamittel angewendet. Die beiden Angeklagten Norman Bordin (München) und Matthias Fischer (Fürth) wurden zu je 2.400 Euro Geldstrafe verurteilt.

Bei einer Kundgebung in Gräfenberg im Juli 2007 waren bei Fischer 34 Aufkleber gefunden worden, für die als presserechtlich Verantwortlicher Norman Bordin zeichnete. Die Aufkleber zeigten ein Bild von Rudolf Heß sowie den Schriftzug „Rudolf Heß: Märtyrer des Friedens für Europa – Die Wahrheit spricht dich frei!“.

Das Amtsgericht hatte zunächst die Eröffnung eines Verfahrens abgelehnt, weil es aufgrund der Tatumstände nicht die Gesetzesklausel als erfüllt angesehen hatte, dass durch eine Schrift der öffentliche Frieden gestört sein muss. Das Landgericht Bamberg war jedoch der Auffassung, dass schon der Versuch strafbar sei und gab das Verfahren an das Amtsgericht zurück.

Die beiden Neonazis verteidigten sich, sie seien von der Rechtmäßigkeit der Aufkleber ausgegangen. Vor dem Druck habe er sie rechtlich prüfen lassen, gab Bordin an, der im Prozess vom stellvertretenden NPD-Vorsitzenden Jürgen Rieger vertreten wurde. Durch ein Telefonat und ein Fax hatte Bordin sich bei einer einschlägig bekannten Hamburger Rechtsanwältin „grünes Licht“ für den Aufkleber geholt. Doch für den Amtsrichter war das nicht ausreichend, um als Rechtsberatung zu gelten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, beide Verurteilten wollen in die Berufung gehen. Grundlage für die Verurteilungen ist der im April 2005 neu ins Strafgesetzbuch aufgenommene §130 Absatz 4, der die Billigung, Verherrlichung oder Rechtfertigung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft unter Strafe stellt. Das Bundesverfassungsgericht wird aufgrund anderer Verfahren um die Verbote der Heß-Demonstrationen in Wunsiedel über die Verfassungsmäßigkeit dieses Absatzes zu entscheiden haben.

Fischer und Bordin waren jeweils in verschiedenen radikalen Neonazi-Organisationen führend tätig gewesen, bevor sie zur NPD stießen. Beide wurden Mitglieder im bayerischen Partei-Landesvorstand und nacheinander Landesvorsitzende der Parteijugend „Junge Nationaldemokraten“ (JN), Bordin brachte es sogar zum stellvertretenden JN-Bundesvorsitzenden.

Aufgrund der immer heftigeren Auseinandersetzungen zwischen einem militanten Flügel und der sich lieber bürgerlich darstellenden Mehrheit in der bayerischen NPD verließ Fischer schließlich die Partei und gründete mit anderen Abtrünnigen das „Freie Netz Süd“. Der 32-jährige Bordin legte zwar schon im April 2008 alle Funktionen bei den JN nieder, blieb aber zunächst in der NPD. In jüngster Zeit verstärkte er jedoch die Zusammenarbeit mit dem „Freien Netz Süd“. Seit einiger Zeit tritt er auch als Aktivist einer Münchner Gruppierung „Straight Hate“ (S8, „Purer Hass“)  in Erscheinung, die sich an den international agierenden „Hammerskin Nation“ orientiert.

Das „Freie Netz Süd“ will mit tatkräftiger Unterstützung von Bordin am 11. April in München eine Demonstration gegen „Meinungsdiktatur“ durchführen. Im Mittelpunkt sollen dabei die jüngsten Verurteilungen von Horst Mahler stehen.

Dieser Artikel erschien zunächst bei redok.de. Die Veröffentlichung bei a.i.d.a. erfolgt mit freundlicher Genehmigung der AutorIn.

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen