Erst distanzierte sich die NPD von den "antisemitischen Ausfällen" ihrer hitlergrüßenden Funktionäre aus Bayern, dann verschwand die Distanzierung spurlos von der NPD-Web-Seite. Heute ist sie wieder da und verspricht die "Einleitung eines Schiedsgerichtsverfahrens" gegen Matthias Fischer und Norman Bordin.
Andere Maßnahmen mit sofortiger Wirkung wie etwa Suspendierung der Mitgliedschaft oder von Parteiämtern sieht die Satzung der NPD dann vor, wenn eine "schwere Schädigung der Partei" verhindert werden soll und ein Parteiausschluss zu erwarten ist – beides hat die NPD offenbar in den Fällen Fischer und Bordin nicht im Sinn.
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