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Monat: Juli 2005

NS-Verherrlichung stoppen!: Widerstand geht weiter

Die Kampagne "NS-Verherrlichung stoppen!" mobilisiert unvermindert gegen den Rudolf-Heß-Gedenkmarsch am 20. August 2005 in Wunsiedel. Die Sprecherin der Kampagne „NS-Verherrlichung stoppen!“, Korinna Pflug, erklärte dazu: „Ein mögliches Verbot entbindet den Widerstand gegen den ‚Hess-Marsch’ und alle anderen Menschen nicht von der Verantwortung, gegen die Verherrlichung des Nationalsozialismus vorzugehen“.

Mobilisierungsveranstaltung zu den antifaschistischen Aktionen gegen den Rudolf-Heß-Gedenkmarsch

Am Mittwoch, 20. Juli 2005, findet im Kafe Marat in der Thalkirchner Straße 102 eine Info- und Mobilisierungsveranstaltung zu den antifaschistischen Aktionen gegen den Rudolf-Heß-Marsch in Wunsiedel mit Hintergründen, Informationen zur Anreise, Video und Essen & Getränken statt.

„Befreites Erzählen: Der 60. Jahrestag des Kriegendes im deutschen Fernsehen“

Die VVN/BdA München veranstaltet am Do. 21.7.2005 19.30 Uhr in der Seidlvilla, (Nikolaiplatz 1b, UBahn U3/U6 Giselastr.) einen Vortrag mit Filmbeispielen von Tobias Ebbrecht (Filmwissenschaftler von der Hochschule für Film und Fernsehen "Konrad Wolf"/Potsdam) zum Thema "Befreites Erzählen — Der 60. Jahrestag des Kriegendes im deutschen Fernsehen".

Milde Urteile in der „Hauptstadt der Bewegung“

DRRDer folgende Artikel ist im Mai/Juni 2005 in der Ausgabe #94 der antifaschistischen Zeitschrift Der Rechte Rand erschienen.

 

 

Milde Urteile in der „Hauptstadt der Bewegung“

Im ersten Prozess gegen die RechtsterroristInnen der „Kameradschaft Süd“ wurden am 5. April 2005 die Urteile verkündet.

von Robert Andreasch

Das Bayerische Oberste Landesgericht verurteilte die Münchner Monika Stillger (19), Ramona Schenk (20), Jessica Fasel (23) und Thomas Schatt (19) nach §129a („Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“) zu (Jugend-)Freiheitsstrafen zwischen 16 und 22 Monaten, die alle zur Bewährung ausgesetzt wurden. Gegen den Mitangeklagten Andreas Joachim (38) aus Brüssow/Brandenburg wurde wegen „Beihilfe zum Erwerb bzw. Überlassung einer Schusswaffe“ und „Beihilfe zum Umgang mit explosiven Stoffen“ eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verhängt.

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